Seit April 2026

Darum merken Kunden vom Shrinkflation-Gesetz nichts

Lebensmittel-Einkauf
© Getty Images
Seit April 2026 gilt in Österreich das "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Die großen Supermärkte müssen alle Produkte kennzeichnen, die von "Shrinkflation" betroffen sind. Davon haben die Kunden bisher wenig erfahren.
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Seit dem 1. April 2026 sind alle großen Lebensmittelgeschäfte in Österreich verpflichtet, Produkte zu kennzeichnen, bei denen es zu "Shrinkflation" gekommen ist. Dabei bleibt beim Produkt der Preis gleich oder wird sogar erhöht, aber der Inhalt schrumpft. Das Wirtschaftsministerium versprach sich laut "5 Minuten" zum Start vom neuen Gesetz "mehr Transparenz, mehr Fairness und einen funktionierenden Wettbewerb".

Sie erklärten: "Für die Menschen bedeutet das vor allem eines: klare Informationen auf den ersten Blick." Bei wiederholten Verstößen würden übrigens auch Strafen drohen, pro Produkt bis zu 3.750 Euro, maximal 15.000 Euro.

BILLA Vorreiter

Bei den Supermarktketten gilt BILLA als Vorreiter des neuen Gesetzes. Das Unternehmen setzte sie bereits ab dem 2. Jänner um. Dabei entlarvte BILLA mit ihrem Hinweis einige "Shrinkflation"-Produkte.

Lidl, HOFER und SPAR setzen das Gesetz "erst" seit 1. April um. Gegenüber "5 Minuten" teilt SPAR mit: "Bei uns gibt es keine Produkte mit Shrinkflation, das haben wir von Anfang an gesagt. Wir nehmen solche Produkte nicht ins Sortiment." Schon im Dezember 2025 kritisierte SPAR-Chef Hans Reisch die Lebensmittel- und Konsumgüterkonzerne für "Shrinkflation". Er betonte: "Der Lebensmittelhandel kann nichts dafür. Die Erzeuger machen das." Drei Monate nach der Einführung des Gesetzes sagt die SPAR-Pressesprecherin Nicole Berkmann gegenüber "5 Minuten": "Darum findet man bei SPAR auch keine Produkte, die entsprechend gekennzeichnet sind."

Ähnlich schaut es bei Lidl aus: "Bei uns sind keine Artikel im Sortiment, die von Shrinkflation betroffen sind." Bei HOFER besteht das Sortiment zu 90 Prozent aus Eigenmarken. Das Unternehmen setzt "seit jeher auf eine klare und transparente Produktkennzeichnung". Und weiter: "In den vergangenen Monaten gab es bei uns kein Produkt, das von Shrinkflation betroffen war."

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