Urteil gefallen

Häftlinge haben ein Recht auf vegane Ernährung

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Veganismus gilt offiziell als Weltanschauung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Häftlinge ein Recht auf eine vollständig vegane Ernährung im Gefängnis haben.
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Veganismus kann als Weltanschauung gelten – und deshalb haben Häftlinge das Recht, sich vegan zu ernähren. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Woche in einem Urteil gegen die Schweiz bestätigt. Zwei Insassen hatten sich darüber beschwert, dass sie nicht entsprechend verköstigt wurden. Die Schweiz muss ihnen nun insgesamt 16.000€ Schadenersatz zahlen. Einer der beiden war von 2018 bis 2019 in Untersuchungshaft, weil ihm vorgeworfen wurde, als Tierschutz-Aktivist mehrere Eigentumsdelikte begangen zu haben. Der andere war 2021 für mehrere Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide kritisierten, dass sie während dieser Zeit zwar eine vegetarische, aber keine vollständig vegane Ernährung bekommen hatten, obwohl das ihre Weltanschauung verlangt hätte. Sie zogen bis zum EGMR nach Straßburg – und bekamen dort nun recht.

Klare Pflicht des Staates

Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter stellen in ihrer Entscheidung klar, dass "die Befolgung von Ernährungsvorschriften, die auf aufrichtigen und konsequent vertretenen veganen Überzeugungen beruhen" unter den Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit falle. Genauso wie das übrigens auch bei der Befolgung religiös bedingter Ernährungsvorschriften der Fall ist, Stichwort halal bzw. koscher. Der Gerichtshof betont, dass die Behörden zwar versucht hatten, den Wünschen der Insassen entgegenzukommen und sie "gewisse Anstrengungen" unternommen hatten. Allerdings seien den Häftlingen "nicht systematisch Mahlzeiten bereitgestellt worden, die den Anforderungen einer veganen Ernährung vollumfänglich entsprachen". Der Gerichtshof erwähnt hier auch, dass ihnen keine ausreichenden Proteinquellen zur Verfügung standen. Die Behörden trifft "angesichts der beständigen und aufrichtigen veganen Überzeugungen" der Insassen aber eine "Verpflichtung" auf den Wunsch nach veganer Ernährung einzugehen.

Situation in Österreichs Justizanstalten

In Österreichs Justizanstalten wird bei der Verpflegung schon jetzt auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Es gibt etwa Mahlzeiten für Diabetiker, Schonkost, schweinefleischfreie Kost und vegetarische Mahlzeiten, heißt es dazu aus dem Justizministerium. Vegane Kost wurde lange nicht flächendeckend angeboten, man sei aber stets bemüht gewesen, individuelle Lösungen zu finden.

Vegane Kost generell anzubieten

Demnach ist den Insassinnen und Insassen vegetarische bzw. vegane Ernährung "generell anzubieten". Ihnen muss "nachweislich zur Kenntnis gebracht werden (zum Beispiel durch Aushang), dass sie vegane Kost begehren können." Zudem können auch Diätassistenten zur Erstellung eines entsprechenden Speiseplanes beigezogen werden. Zahlen dazu, wie viele Häftlinge davon aktuell betroffen sind, gibt es im Ministerium aktuell nicht. Die Nachfrage nach veganer Kost sei bislang sehr gering.

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