Haus mit 2 Plätzen
Jurist alarmiert: Ist Wiener "Auszeit-WG" illegal?
Zur Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter hat am Dienstag der Verfassungsjurist Heinz Mayer auf den unklaren rechtlichen Rahmen hingewiesen. "Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim", sagte Mayer der APA mit Verweis auf das maßgebliche Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG). Dort ist eine Mindestkapazität von drei Plätzen vorgesehen. In der WG können maximal zwei Kinder betreut werden. "Damit fehlt die gesetzliche Grundlage überhaupt für diese Einrichtung."
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Die Rechtsauslegung der Stadt sieht hier dagegen mehr Spielraum vor. Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) hatte am Samstag erklärt, dass die Frage bezüglich der Mindestgröße umfassend diskutiert worden sei. "Hier vertreten die MA 11 als auch das Justizministerium die Auffassung, dass das auf den Organisationsbegriff abzustellen ist", hieß es. "Maßgeblich ist demnach der gesamte Träger 'neue wege' und nicht ausschließlich die WG."
Justizministerium: "Auslegung vertretbar"
"Die Auslegung, wonach der gesamte Träger und nicht ausschließlich die WG als Organisation im Sinne des HeimAufG zu betrachten ist, erscheint aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz vertretbar", erklärte dazu auch eine Sprecherin von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Ob die Argumentation der MA 11 sowie des Ministeriums haltbar sei, müssten letztlich die Gerichte klären, erklärte Mayer dazu. "Dann muss man sich das überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind." Er betonte jedoch, dass eine solche Rechtsauslegung vor allem dann greife, "wenn alle Einrichtungen eines Trägers die gleiche Leitung haben", wie der Jurist, der selbst einer Menschenrechtskommission der Volksanwaltschaft vorsteht, sagte.
Ein Richter stufte die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für den ersten Bewohner der Einrichtung, einem 13-Jährigen, in einer ersten Anhörung am Freitag als vorläufig zulässig ein. "Die Frage zum Mindestbelag wurde in der ersten Anhörung nicht problematisiert", erklärte Sprecher Markus Riedl vom zuständigen Bezirksgericht Innere Stadt. Laut Riedl wurde ein Gutachten bei einem Sachverständigen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie einem Sachverständigen für Heil-und Sonderpädagogik in Auftrag gegeben. "Er muss beurteilen, ob die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen durch andere ersetzt werden können." Über den weiteren Verbleib des Burschen in der Wohngemeinschaft entscheidet das Gericht in einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 19. August.
MA 11: "Konzept rechtlich und inhaltlich gut ausgearbeitet"
Zuletzt war ein 17-seitiges, mit Juli datiertes Konzeptpapier des Trägers "neue wege", das der APA in vollem Umfang vorliegt und dessen Echtheit von mehreren gesicherten Quellen innerhalb der MA 11 sowie in mit dem Projekt vertrauten Kreisen bestätigt wurde, bekannt geworden. Das Papier, das Einblick in das grundlegende Konzept der Einrichtung gibt, rief harsche Kritik hervor. Experten forderten eine transparente Offenlegung und Auseinandersetzung damit. Die Wiener ÖVP brachte am Montag in diesem Zusammenhang eine Anfrage an die zuständige Stadträtin und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) im Gemeinderat ein.
Die Kinder- und Jugendhilfe sieht das Konzept als "inhaltlich und rechtlich für gut ausgearbeitet", wie es zuletzt gegenüber der APA geheißen hatte. "Wir gehen davon aus, dass das Gericht dies ebenso beurteilt." (APA)
FPÖ-Stefan sieht "Auszeit-WG-Fiasko"
"Dass dieses von der Wiener SPÖ mit viel Geheimniskrämerei durchgepeitschte Projekt nun von den Gerichten zerpflückt wird, ist die logische Konsequenz eines ideologiegetriebenen Unsinns. Hier wird mit Hunderttausenden Euro an Steuergeld ein juristisch wackeliges Kartenhaus gebaut, nur um nicht eingestehen zu müssen, dass die links -grüne Sozialromantik in der Realität krachend gescheitert ist. Anstatt die Bevölkerung vor brutalen jungen Straftätern zu schützen, schafft man eine rechtliche Grauzone, die am Ende nur den Tätern nützt", kritisierte FPÖ -Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan.
Für den Freiheitlichen handle es sich dabei um die "vorprogrammierte Bankrotterklärung einer völlig verfehlten Politik". Die hohen Kosten, die Geheimhaltung des Standorts und die Gefährdung der Anrainer seien "ein Schlag ins Gesicht jedes gesetzestreuen Bürgers".
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