Nach Suizidversuch
Mädchen fast in Tod getrieben: Schwede wegen Mordversuchs angeklagt
Wien. Im Zusammenhang mit dem Suizidversuch einer 14-Jährigen, die sich im Mai 2026 in einem unteren Kellergeschoß an einer Adresse in Wien-Landstraße das Leben nehmen wollte, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen jungen Schweden erhoben. Ursprünglich hatte die Anklagebehörde gegen den 21-Jährigen wegen Mitwirkung an der Selbsttötung (§ 78 StGB) ermittelt. Nach gesicherten APA-Informationen wurde beim Landesgericht nun aber eine Anklage wegen versuchten Mordes eingebracht.
Dem Schweden wird demnach nicht nur vorgeworfen, das in schwierigen familiären Verhältnissen lebende Mädchen, das zeitweise in einem Krisenzentrum untergebracht war, zum Suizid verleitet bzw. in ihrem Entschluss bestärkt zu haben. Er half ihr bei Vorbereitungshandlungen, indem er ihr beispielsweise zur Tatausführung benötigte Utensilien kaufte. Als die 14-Jährige am 26. Mai im Keller eines Wohnhauses ihr Vorhaben umsetzen wollte, war der 21-Jährige anwesend und soll seinen eigenen Angaben zufolge minutenlang zugesehen haben, ohne dem Mädchen zu Hilfe zu kommen. Die 14-Jährige überlebte dank einer aufmerksamen Hausbewohnerin.
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Mit Glasscherbe Pulsadern aufgeschnitten
Bisher nicht medial bekannt war, dass der Schwede einen oder zwei Tage zuvor dem Mädchen mit einer Glasscherbe die Pulsadern aufgeschnitten und damit selbst aktiv tätig geworden sein soll. Die Staatsanwaltschaft sieht das als zielgerichteten Tötungsvorsatz des 21-Jährigen, der auf das Verbluten des Mädchens angelegt war. Das Geschehen am 26. Mai wird ihm dagegen als versuchter Mord durch Unterlassung (§ 2 StGB) ausgelegt. Laut Anklage wäre er zum Einschreiten verpflichtet gewesen, zumal er seit zwei Jahren mit der Wienerin in engem Kontakt stand und mit ihr mit einer kurzen Unterbrechung eine Online-Beziehung führte.
Die beiden hatten sich über die Plattformen Roblox und Discord kennengelernt, die ursprünglich für Computerspiele geschaffen wurden, inzwischen aber allgemein für Instant Messaging und Chats genutzt werden. Verstärkt werden auf diesen Plattformen labile, schutzbedürftige Minderjährige von älteren Usern angesprochen, in eine emotionale Abhängigkeit gebracht und - mitunter systematisch - zu Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hat in diesem Kontext zuletzt explizit vor einem internationalen gewaltbereiten Online-Netzwerk gewarnt, das unter der Bezeichnung "The COM" firmiert und auch hierzulande gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und manipuliert.
Mädchen war fremduntergebracht
Die Wienerin war zwölf und fremduntergebracht, als sie den Schweden kennenlernte. Die Obsorge für das Mädchen hatte die Wiener Kinder -und Jugendhilfe (MA 11).
Die 14-Jährige überlebte den Suizidversuch nur deshalb, weil eine Hausbewohnerin die Vorgänge im Stiegenhaus des Kellergeschoßes mitbekam und die Polizei verständigte. Das Mädchen wurde in lebensbedrohlichem Zustand in ein Spital gebracht, nachdem Polizeibeamte Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzt und die Rettung alarmiert hatten. Im Spital wurde das Mädchen in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt. Nach einiger Zeit besserte sich ihr Zustand, sie konnte aus dem Koma geholt werden und das Spital verlassen.
Die 14-Jährige konnte im Ermittlungsverfahren gegen den jungen Schweden sogar als Zeugin befragt werden. In ihrer kontradiktorischen Einvernahme schilderte sie eine Szene, die dem 21-Jährigen von der Staatsanwaltschaft als zweiter Versuch, das Mädchen zu töten, ausgelegt wird - und zwar durch aktives Handeln. Er soll der 14-Jährigen eine oder zwei Nächte vor dem Suizidversuch in dem Wohnhaus nachts auf einer Baustelle die Pulsadern aufgeschnitten haben.
"Der Schmerz ist eh bald aus"
Der Schwede dürfte laut Anklage eigens nach Wien gereist sein, um dem Mädchen, mit dem er sich in Chats fast täglich über das Thema Suizid unterhielt, Beistand zu leisten. Er mietete sich in einem Hotel in ihrer Nähe ein. Bei einem nächtlichen Spaziergang drangen die beiden auf eine abgesperrte Baustelle ein, wo der um sieben Jahre ältere Mann eine Glasscherbe fand. Mit dieser soll er dem Mädchen eine massive Schnittwunde am linken Handgelenk zugefügt haben, wobei ihn das Mädchen gewähren ließ. "Der Schmerz ist eh bald aus", soll er ihr gesagt haben. Das Mädchen verblutete - offenbar entgegen seiner Erwartung - nicht.
Der Angeklagte befindet sich seit Ende Mai wegen Tatbegehungsgefahr in der Justizanstalt (JA) Josefstadt in U-Haft. Zusätzlich zu seiner Verurteilung beantragt die Staatsanwaltschaft in ihrer schriftlichen Anklage gemäß § 21 Absatz 2 StGB seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Maßgeblich dafür ist ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten. Demnach war der Angeklagte zwar zurechnungsfähig, weist aber eine nachhaltige und schwerwiegende psychische Störung auf. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann befürchtet "mit hoher Wahrscheinlichkeit", dass der 21-Jährige in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner Störung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen könnte. Daher empfiehlt Hofmann in seinem Gutachten im Fall einer Verurteilung des Mannes dessen Unterbringung im so genannten Maßnahmenvollzug, wo eine haftbegleitende Therapie gewährleistet wäre.
Die in der Vorwoche eingebrachte Anklage ist noch nicht rechtskräftig, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Die Verteidigung hat noch bis Anfang November Zeit für einen Einspruch, mit dem sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.
Missbrauchsverdacht vom Tisch
Vom Tisch ist der Verdacht, zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen könnte es zu Handlungen in Richtung eines sexuellen Missbrauchs gekommen sein: "In Bezug darauf wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Montag auf APA-Anfrage.
S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
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