E-Mopeds vor dem Aus
Neues Gesetz: 20.000 Fahrzeuge plötzlich wertlos
Die Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die umgangssprachlich als "E-Mopeds" bezeichnet werden, ändern sich mit 1. Oktober 2026 grundlegend. Diese Modelle gelten ab diesem Stichtag in Österreich nicht mehr als Fahrrad, sondern werden als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Aus dieser Umstellung ergeben sich verbindliche Pflichten: Eine Zulassung, eine Haftpflichtversicherung, die Prüfplakette sowie Führerschein und Helm sind künftig vorgeschrieben. Zudem ist das Befahren von Radwegen mit diesen Fahrzeugen verboten. Nach Einschätzung des ÖAMTC kommt dieser Schritt für tausende bislang legal genutzte Modelle faktisch einem Verbot gleich, da es nach Angaben des Clubs aktuell oft keine praktikable Möglichkeit gibt, die nötigen Anforderungen für eine rasche Zulassung zu erfüllen.
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Schwere Folgen für viele Nutzer
Von den Auswirkungen sind neben zahlreichen Privatpersonen vor allem gewerbliche Anwender betroffen. "Im städtischen Bereich geht es vorrangig um die Lieferdienste, die, wie bereits angekündigt, auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Aber auch viele ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen E-Mopeds für ihre Alltagswege", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Nach Schätzungen des Mobilitätsclubs gibt es in Österreich mindestens 20.000 private Nutzer, deren Fahrzeuge durch die Neuregelung demnächst "praktisch wertlos" werden.
Forderung nach raschen Lösungen
Um den Betroffenen zu helfen, fordert der Verkehrsclub die schnelle Einrichtung einer Zulassungsmöglichkeit für bereits vorhandene Fahrzeuge. "Die Komplexität des Themas wurde von der Politik offensichtlich unterschätzt", kritisiert Hoffer. "Wir erneuern daher unseren Vorschlag, bei einem runden Tisch gemeinsam nach Lösungen im Sinne der Konsument:innen zu suchen. Es braucht klare Regeln, die alle Interessen berücksichtigen – und keine weiteren Schnellschüsse!“ Der ÖAMTC weist darauf hin, dass im Bereich der Kleinfahrzeuge derzeit der Blick für das Gesamte fehle. Es werden nach Ansicht des Clubs lediglich Einzelmaßnahmen beschlossen, während eine umfassende Diskussion zur Klärung offener Fragen im Sinne der Betroffenen ausbleibe.
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