Prozess
ÖVP-Zentrale mit Kot beschmiert: Klima-Shakira wieder verurteilt
Kärnten. Die bekannte Aktivistin Anja Windl ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Sie hatte ein Video von einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien auf Instagram gepostet und mit der Aufforderung "bitte nachahmen" versehen. Das Urteil nach dem kurzen, aber durchaus von Zwiegesprächen mit Richter Christian Liebhauser-Karl geprägten Prozess ist nicht rechtskräftig.
Eigentlich ist die 29-jährige Psychologie-Studentin, die vor Richter Liebhauser-Karl Platz nahm, ja wegen ihrer aufsehenerregenden Aktionen bekannt, mit denen auf die Klimakrise aufmerksam gemacht werden sollte. Doch die Tat, die dem Prozess in Klagenfurt zugrunde liegt, hat einen parteipolitischen Hintergrund.
Im Jänner war der Eingang der ÖVP-Zentrale in Wien mit Hundekot beschmiert worden, darüber wurde ein Graffiti mit dem Inhalt "Ihr stinkt nach brauner Scheiße" angebracht. Das Delikt der Sachbeschädigung wurde bereits in Wien verhandelt, unter anderem dafür hatte Windl acht Monate bedingt ausgefasst, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Am Donnerstag wurde in Klagenfurt dann die "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" verhandelt. Im April hatte die 29-Jährige nämlich ein Video der Sachbeschädigung auf ihrem reichweitenstarken Instagramprofil geteilt, eben mit der Aufforderung, ebenfalls zur Tat zu schreiten.
Ungehorsam als "Korrektiv"
Dass der Prozess das eine oder andere Konfliktpotenzial mit sich bringen würde, ließ sich bereits im Schuldbekenntnis der Studentin erahnen: "Ich fühle mich schuldig in dem Sinne, wie der Rechtsstaat in der Form gerade funktioniert", sagte die Aktivistin, die ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war. "Ich werde jetzt mit Ihnen keine politische Diskussion führen", stieg Richter Liebhauser-Karl gleich präventiv auf die Bremse, "aber wenn man zu solchen Handlungen auffordert, dann wissen Sie, dass das strafbar ist?" "Die Frage ist, in welchem Kontext das passiert", holte Windl aus, um einen Bogen von dem Förderstopp für die Anti-Rassismus-Beratungsstelle Zara hin zu einem allgemeinen Erstarken des Rechtsextremismus zu spannen, bis der Richter das abermals unterband: "Also die Tathandlung an sich, das bestreiten Sie ja nicht?" "Nein, das bestreite ich nicht", so die 29-Jährige. Aber: "Ich bestreite auch nicht, dass ich mich freuen würde, wenn Scheiße vor der ÖVP liegt."
Damit schienen die Fronten abgesteckt - nichtsdestotrotz versuchte der Richter, auf die legalen Formen des Protests aufmerksam zu machen. Mit überschaubarem Erfolg: "Natürlich gibt es die, aber die Mittel sind schon ausgeschöpft", kam als Antwort, "ich bin durchaus der Überzeugung, dass Ungehorsam ein Korrektiv darstellt." Dafür nehme sie auch in Kauf, dass eine Reaktion des Rechtsstaats folgt. Allerdings: "Ich war seit jeher Mitglied einer gewaltfreien Bewegung", meinte sie auf eine entsprechende Frage, wo denn die Grenzen dieses Ungehorsams liegen würden.
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"Das wird historisch nicht gut altern"
"Unsere Rechtsordnung, auch wenn Sie sie teilweise ablehnen, sieht vor, dass bei solchen Aufforderungen eine entsprechende Sanktion zu setzen ist", begründete Richter Liebhauser-Karl schließlich nach nicht einmal einer halben Stunde Verhandlung sein Urteil. Eine Aufforderung zu einer Straftat sei für das Zusammenleben in einem Rechtsstaat abträglich: "Genauso wenig darf man zu einer Körperverletzung, einem Mord oder einem Betrug aufrufen." Dass die Tat einen politischen Hintergrund hatte, spiele dabei überhaupt keine Rolle, es sei nur um eine Aufforderung zur Sachbeschädigung gegangen.
Auch, wenn sie schon vor der Urteilsverkündung eine durchaus kontroverse Zukunftsprognose abgegeben hatte ("Ich weiß, dass ich verurteilt werde, das wird aber historisch nicht gut altern"), erbat Windl drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Anna Theresa Kanduth gab keine Erklärung ab.
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