2 Jahre Haft
OGH entscheidet am Donnerstag über Benko-Urteil
Im Strafverfahren gegen René Benko wegen betrügerischer Krida befasst sich am Donnerstag erstmals der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Vor dem OGH geht es nun um die Rechtsmittel der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Angeklagten.
Benkos Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verurteilung seines Mandanten, die WKStA geht wiederum gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg kurz vor der Signa-Pleitewelle ging. Angesetzt ist die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr. Im Anschluss ist bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zu rechnen.
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Generalprokuratur empfiehlt Bestätigung des Schuldspruchs
Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Bei Aufhebung des Freispruchs müsste das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber in der Regel.
In einem zweiten Verfahren am Landesgericht Innsbruck im Dezember 2025 fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Auch über die Rechtsmittel zu dieser Entscheidung wird der OGH zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Zudem hat die WKStA vor kurzem eine dritte Anklage gegen den Signa-Gründer erhoben. Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft.
Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Immobilienkonzerns Signa inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.
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