Achtung, Falle!

Paket zurückschicken: Auch dann gilt die neue Steuer

Drei Amazon-Pakete stehen gestapelt vor einer Haustür auf einer Fußmatte.
© Getty Images
Seit 1. Oktober verteuert die neue Paketsteuer viele Onlinebestellungen. Bei Rücksendungen entsteht nun ein Kuriosum, da eine Rückerstattung der Abgabe nicht verpflichtend vorgesehen ist.
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Die neue Paketsteuer beläuft sich auf zwei Euro pro Paket oder Bestellung und beträgt inklusive Umsatzsteuer 2,40 Euro. Davon betroffen sind Versandhändler mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro in Österreich, die Waren an Endverbraucher verschicken. Werden Waren nach erfolgreicher Zustellung retourniert, bleibt die Steuerpflicht grundsätzlich aufrecht.

Freiwillige Erstattung durch Onlinehändler

Unternehmen wie Amazon, Otto Österreich und Zalando zahlen die Paketsteuer bei vollständigen und rechtzeitigen Rücksendungen freiwillig an ihre Kunden zurück, wie auf Anfrage mitgeteilt wurde. Entscheidend bleiben dabei die Bedingungen der jeweiligen Händler, denn gesetzlich muss die Gebühr nach einer Retoure nicht zurückgezahlt werden.

Unterschiedliche Berechnung

Bei Teilrücksendungen sollten Kunden nicht mit einer Rückerstattung der Abgabe rechnen. Händler können selbst wählen, ob sie die Steuer pro Bestellung oder pro Paket verrechnen. Bei einer Abrechnung pro Bestellung fällt die Abgabe nur einmal an – unabhängig von der Paketanzahl. Amazon verrechnet die Steuer pro Bestellung und zeigt diese vor dem Kauf als eigene Position an.

Regelungen bei Stornierung und Retoure

Amazon erstattet die Paketsteuer, wenn eine Bestellung vor dem Versand storniert wird, ein Paket verloren geht oder die gesamte Ware innerhalb der Rückgabefrist bzw. bei Gewährleistung retourniert wird. Wird nur ein Teil der Bestellung zurückgeschickt und mindestens ein Artikel behalten, erfolgt keine Rückerstattung. Bei Spar-Abos wird keine Paketsteuer berechnet. Andere Händler können wiederum pro Paket abrechnen.

Einnahmen und Kritik der Handelsbranche

Das Finanzministerium erwartet durch die Abgabe jährliche Einnahmen von rund 280 Millionen Euro, die zur Gegenfinanzierung der seit 1. Juli geltenden Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dienen sollen. Der Handelsverband lehnt die Abgabe ab, befürchtet Umsatzrückgänge und weist darauf hin, dass 16 große Händler und Marktplätze wie Temu, Ebay, MediaMarkt, Ikea oder Shein betroffen sind. Mehrere Unternehmen planen rechtliche Schritte.

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