Neues Gutachten
Paukenschlag im Erbstreit um Millionen-Vermögen von Ski-Star
Wie der ORF berichtet, liegen dem zuständigen Gericht nun zwei medizinische Gutachten vor, die erhebliche Zweifel an einem der beiden umstrittenen Testamente aufkommen lassen.
Seit dem Tod Schuh-Proxaufs im Jahr 2020 streiten ein Richter des Landesgerichts Innsbruck und eine langjährige Freundin der Verstorbenen um das Erbe, das mehrere Millionen Euro umfassen soll. Zum Nachlass gehören neben einem Vermögen aus dem Verkauf der von ihr und ihrem Ehemann Max Schuh aufgebauten Fluggesellschaft Tyrolean Airways auch ein großes Anwesen in bester Lage oberhalb von Innsbruck.
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Zwei Testamente
Der Kern des Rechtsstreits sind zwei unterschiedliche Testamente. Die langjährige Freundin beruft sich auf ein formell errichtetes Testament, das in Anwesenheit von Zeugen unterschrieben wurde. Der Richter legte dagegen ein handschriftliches Schriftstück vor, das wenige Wochen vor dem Tod der ehemaligen Skirennläuferin entstanden sein soll.
Zwar bestätigte ein Schriftsachverständiger inzwischen die Echtheit der Handschrift. Doch laut ORF kommen sowohl ein psychiatrischer als auch ein psychologischer Sachverständiger unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass Schuh-Proxauf zum Zeitpunkt der Abfassung des handschriftlichen Testaments mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr testierfähig gewesen sei. In den Gutachten wird unter anderem auf schwere gesundheitliche Einschränkungen verwiesen. Der behandelnde Arzt habe angegeben, dass die damals schwer kranke Frau bereits an mehreren Erkrankungen gelitten habe und ein normaler Gesprächsverlauf kaum noch möglich gewesen sei.
Neues Gutachten
Der Anwalt der langjährigen Freundin, Matthias Kapferer, sieht sich durch die neuen Gutachten bestätigt. Gegenüber dem ORF bezeichnete er die Einschätzungen der Experten als "wesentliche Neuerung" im Verfahren. Die Testierunfähigkeit werde darin ausführlich begründet. Seine Mandantin hoffe nach inzwischen sechs Jahren Rechtsstreit auf eine baldige Entscheidung des Gerichts.
Der betroffene Richter wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Nach Angaben des ORF wurden jedoch Erörterungsanträge gestellt, sodass die Gutachter ihre Einschätzungen vor Gericht erläutern müssen.
Parallel dazu gab es bereits eine Entscheidung in einem Nebenverfahren: Eine Honorarforderung von mehr als einer Million Euro, die ein Anwalt im Zusammenhang mit dem Nachlass geltend gemacht hatte, wurde in erster Instanz abgewiesen. Das eigentliche Verfahren um die Gültigkeit der beiden Testamente und damit um das Millionenvermögen ist jedoch weiterhin offen.
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