Unschuldiger (58) starb
Todes-Crash: Mordprozess gegen Lebensmüden (24)
OÖ. Fast zwei Jahre nach den ursprünglichen Ereignissen muss sich Donnerstag am Oberlandesgericht Linz ein 24-Jähriger in einem Geschworenenprozess wegen Mordes und Mordversuches durch absichtliche Kollision mit dem Gegenverkehr verantworten:
Dem damals noch 22-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21.10.2024 um drei Uhr in der Früh in Hochbuchedt (Gemeinde Kirchschlag) als Lenker eines Skoda Octavia auf der B 126 Richtung Bad Leonfelden mit 85 km/h unvermittelt über die doppelte Sperrlinie auf die Gegenfahrbahn ausgelenkt und seinen Pkw gezielt gegen die Front eines entgegenkommenden Fahrzeuges gelenkt zu haben.
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Dabei starb ein 58-Jähriger Linzer an den Folgen eines Polytraumas, seine Beifahrerin (34) überlebte den Unfall mit zahlreichen schweren Verletzungen. Vor Gericht wurde der damals 22-Jährige später wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie es zu dem folgenschweren Fahrmanöver gekommen war, blieb zunächst ungeklärt.
Jetzt der Knaller: Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens war das Urteil aufgehoben und die Wiederaufnahme bewilligt worden. Hintergrund: Die Ermittler fanden heraus, dass der 24-Jährige im Zuge eines Aufnahmegesprächs an der Klinik für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin erzählt hatte, dass er einen Suizidversuch mit seinem Pkw unternommen habe, wobei er frontal in den Gegenverkehr gefahren sei. Dass bei diesem Suizidversuch eine andere Person gestorben sei, sei ihm egal gewesen. Identisches gab er bei einer konsiliarischen Untersuchung gegenüber der Gerichtspychiaterin Adelheid Kastner an.
Nach einem psychiatrischen Sachverständigengutachten liegt beim Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen und schizoiden Anteilen vor. Er sei demnach zum Unfallzeitpunkt zwar zurechnungsfähig gewesen, doch sei nach der Art der bei ihm attestierten psychischen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass er im unbehandelten Zustand in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner schwerwiegenden psychischen Störung schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten begehen werde. Deshalb wurde neben der Bestrafung wegen Mordes nach § 75 StGB (10 bis 20 Jahre oder lebenslang) die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
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