Teure Folgen
Urlauber finden Tasche mit 45.000 Euro und landen in U-Haft
Ein Spaziergang an der kroatischen Adriaküste endete für zwei tschechische Touristen (beide 27 Jahre alt) im Gefängnis. Die Urlauber hatten auf der Insel Mali Lošinj eine Luxustasche der Marke Louis Vuitton entdeckt, in der sich 45.000 Euro Bargeld befanden. Anstatt den wertvollen Fund ordnungsgemäß bei den Behörden zu melden, behielten die beiden die Tasche samt Inhalt. Bei einer anschließenden Polizeikontrolle flogen die Finder jedoch auf und wurden umgehend festgenommen.
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Bargeld fehlte bei Kontrolle
In der aufgefundenen Tasche befanden sich neben dem hohen Geldbetrag auch persönliche Gegenstände des rechtmäßigen Eigentümers. Die Beamten stießen unter anderem auf ein Portemonnaie mit 300 Euro sowie Habseligkeiten der Kinder des Besitzers. Als die Polizei die Touristen kontrollierte, zeigte sich bereits ein erheblicher Fehlbetrag: Rund 6.100 Euro des ursprünglichen Inhalts waren verschwunden, wie das kroatische Nachrichtenportal "Burin" berichtete. Gegen die Urlauber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
Ein Richter ordnete für die beiden Tschechen Untersuchungshaft an. Als Begründung für diese Maßnahme wurde das bestehende Fluchtrisiko angeführt, da die Beschuldigten keine kroatischen Staatsbürger sind. Die Urlauber beteuerten vor Gericht, die Tasche zwar zufällig gefunden, das bereits fehlende Geld jedoch nicht an sich genommen zu haben. Die beiden Männer gaben an, im normalen Berufsleben als Techniker zu arbeiten und ein monatliches Einkommen von 3.000 bzw. 2.000 Euro zu beziehen. Mittlerweile wird wegen des konkreten Verdachts der Unterschlagung ermittelt.
Kaution übersteigt gestohlenen Betrag
Um das Gefängnis verlassen und in ihre Heimat zurückkehren zu dürfen, setzte das zuständige Gericht eine Kaution fest. Diese beläuft sich auf 3.200 Euro pro Person, was einer Gesamtsumme von 6.400 Euro entspricht. Bemerkenswert ist, dass diese Kautionssumme den Betrag übersteigt, der aus der gefundenen Tasche entwendet wurde.
Das Behalten von Fundsachen ist in den meisten europäischen Ländern strikt untersagt. In Österreich richtet sich die Strafe nach dem Wert des unterschlagenen Gutes: Bei einem Wert von bis zu 5.000 Euro droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Bei einem Wert über 5.000 Euro droht bei Unterschlagung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
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