Andritz und Verbund müssen effektive Aktien kraftlos erklären

Teilen

Aktionäre der beiden börsenotierten Aktiengesellschaften Verbund und Andritz müssen ihre in der Vergangenheit erworbenen effektiven Aktien und Zwischenscheine bis etwa Ende September dieses Jahres in in Sammelurkunden verbriefte Inhaberaktien umtauschen.

Aus diesem Grunde haben die beiden Gesellschaften ein Kraftloserklärungsverfahren ihrer noch im Umlauf befindlichen effektiven Aktien gestartet, geht aus Bekanntmachungen im "Amtsblatt" in der Wiener Zeitung und Presseaussendungen hervor.

Lesen Sie auch

Bei der Verbund AG sind vom Umtausch 54.395 durch effektive Aktienurkunden verbriefte Inhaberaktien betroffen, bei der Andritz AG inklusive ausgegebener Zwischenscheine 2.431 Stück. Ab 28. September bzw. 2. November 2012 werden an der Wiener Börse nur mehr die in Sammelurkunden verbrieften Stammaktien der Verbund bzw. Andritz notiert und gehandelt. Notwendig wird der Umtausch durch eine Änderung des Aktiengesetzes.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.