Arbeitsrecht

Unwetter: So bekommen Sie frei

Unwetter: So bekommen Sie frei
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ÖGB: Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.
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Wer wegen Unwettern nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine Konsequenzen zu fürchten, teilte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in einer Aussendung mit. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", so ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz.

Einfach daheim bleiben geht aber nicht. Man müsse alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Und: Man muss den Arbeitgeber von der Verspätung oder der Verhinderung informieren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben, und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.

Für Schüler gilt Paragraf 9 des Schulpflichtgesetzes, wonach die "Ungangbarkeit des Weges" oder befürchtete Gefahr ein Entschuldigungsgrund sind. Die Einschätzung der Gefahr obliegt den Erziehungsberechtigten.

Hochwasser-Fotos der oe24-Leser


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Hochwasser-Fotos der oe24-Leser

© oe24-Leserreporter Rudolf Gosch

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© oe24-Leserreporter Rudolf Gosch

Hochwasser-Fotos der oe24-Leser

© oe24-Leserreporter Wolfgang Buxbaum, Das Landhaus in St.Pölten

Hochwasser im ganzen Land


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Unwetter: Baum stürzte in Kärnten auf Bahnlinie

NiederösterreichEtliche Flüsse im Bezirk Baden sind über die Ufer getreten.

© BFK Baden/ Daniel Wirth, Fotos aus dem Bezirk Baden

Unwetter: Baum stürzte in Kärnten auf Bahnlinie

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© APA/ANDREAS BUCHMASSER/FEUERWEHR

Unwetter: Baum stürzte in Kärnten auf Bahnlinie

NiederösterreichKomplett unter Wasser steht bereits das Landhaus in St. Pölten.

© oe24-Leserreporter Wolfgang Buxbaum, Das Landhaus in St.Pölten

Landunter im Bezirk Baden


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Landunter im Bezirk Baden

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Landunter im Bezirk Baden

© BFK Baden/ Daniel Wirth, Fotos aus dem Bezirk Baden

Landunter im Bezirk Baden

© BFK Baden/ Daniel Wirth, Fotos aus dem Bezirk Baden

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