Ausbau der S37 verstößt gegen Alpenkonvention

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Der geplante Ausbau der Schnellstraßen S36 und S37 zwischen Judenburg und Klagenfurt verstößt gegen das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention. Zu diesem Ergebnis kommt eine von 16 Bürgerinitiativen in Auftrag gegebene Studie des Verkehrswissenschaftlers Harald Frey von der TU Wien.

Laut Artikel 11 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention dürfen keine neuen hochrangigen Straßen für den alpenquerenden Verkehr nach dem 31. Oktober 2000 errichtet werden, sagte Rechtsanwalt Matthias Göschke bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die 16 Bürgerinitiativen befürchten entlang der Strecke Seebenstein (NÖ) - Murtal (Steiermark) - Klagenfurt eine massive Verkehrsmehrbelastung. Durch den Ausbau der Verkehrsachse S6 - S36 - S37 würde massiv Verkehr von der Südautobahn abgezogen, so Frey.

Die Verkehrsbelastung wären laut Frey auf der Tauernroute beinahe ident mit jener auf der geplanten S37, wenn man die Verkehrsströme im Jahr 2000 hochrechnet. Bezogen alleine auf den alpenquerenden Verkehr würden rund 1.600 Lkw und 3.500 Pkw täglich zusätzlich zum bestehenden Verkehr die neue Route S36 und S37 wählen, so Frey.

Insgesamt wird die S37 zwischen Klagenfurt Nord und Scheifling im steirischen Bezirk Murau 66 km lang sein und rund 1,22 Mrd. Euro kosten. Die gesamte geplante Schnellstraße zwischen Judenburg und Klagenfurt wird rund 86 km lang sein.

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