Causa Immofinanz

"Bad Bank" Aviso Zeta klagt Petrikovics

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Grund ist die angebliche Fehlberatung von Constantia-Kunden.

Der Gerichtsakt in der Causa Immofinanz wird noch ein wenig dicker. Am Freitag hat die "Bad Bank" des ehemaligen Immofinanz-Geldhauses Constantia Privatbank, die Aviso Zeta, Feststellungsklagen gegen die Ex-Vorstände Karl Petrikovics, Norbert Gertner und Karl Arco eingebracht. Es geht dabei um Fälle, in denen die Manager Bankkunden persönlich über Immofinanz- bzw. Immoeast-Papiere beraten haben. Die Aviso Zeta will nun etwaigen Schaden auf die Ex-Vorstände überwälzen.

Die Constantia-"Bad-Bank" Aviso ist momentan selbst mit 1.666 offenen Anlegerverfahren mit einem Streitwert von 318 Mio. Euro konfrontiert, sagte Vorstand Stefan Frömmel auf APA-Anfrage. Der Großteil davon betrifft Immofinanz bzw. Immoeast, wobei die meisten Kläger ihre Aktien über Finanzberater wie dem AWD erworben haben.

Einige wenige haben direkt bei den damaligen Constantia-Vorständen gekauft, und da will sich die Aviso Zeta jetzt aus der Schusslinie bringen: Die Banker hafteten "für sämtliche Schäden, Folgen und Nachteile, die der Bank durch eine rechtswidrige und schuldhafte Fehlberatung" und den daraus resultierenden Gerichtsverfahren "entstanden sind bzw. künftig noch entstehen werden", teilte die Aviso mit.

Die Gesellschaft sieht sich als falsche Adressatin für Anlegerklagen. "Der ehemalige Vorstand trägt die Verantwortung für die damaligen Geschäftspraktiken und damit verbundene etwaige Fehlberatungen", so Frömmel. Generell sei man aber der Ansicht, "dass eine Vielzahl von Anlegern Opfer der globalen Wirtschaftskrise geworden sind und hierfür die Bank kein Verantwortung trägt", bekräftigte das Institut.

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An der Strafrechtsfront geht es im Fall Immofinanz in zwei Monaten los. Der frühere Konzernboss Petrikovics und Gertner, Ex-Vorstand von Immofinanz und CPB, sowie drei weitere ehemalige Manager stehen ab 22. Jänner vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften in den Jahren 2004 bis 2006 Untreue und teilweise die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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