Streit um 2 Millionen

Dritter Angeklagter entlastet Kulterer

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Kulterer habe bezüglich der Kreditvergabe nie Druck auf den Prokuristen ausgeübt.

Der dritte Angeklagte im Hypo-Prozess, der frühere Prokurist Albin Ruhdorfer, hat am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, Ex-Vorstandschef Wolfgang Kulterer entlastet. Dieser habe in keiner Phase der Kreditvergabe an die Fluglinie Styrian Spirit Druck auf ihn ausgeübt, sagte er auf Befragung von Richter Norbert Jenny am Klagenfurter Landesgericht. Er sei auch vom zweiten Angeklagten Gert Xander nicht unter Druck gesetzt worden, erklärte Ruhdorfer.

Kulterer als Ansprechperson
Kulterer sei aufgrund seiner früheren Kontakte Ansprechperson für viele Kunden und Institutionen gewesen und habe diese an die Hypo Österreich weitergeleitet. Diese Empfehlung sei aber kein Persilschein für eine positive Erledigung gewesen. Die Unterlagen seien geprüft worden wie andere auch, Druck habe es hier keinen gegeben. Ob es hier auch negative Kreditentscheidungen gegeben habe, wisse er nicht. Ruhdorfer war Leiter jener Abteilung in der Hypo Österreich, die 2005 den Kreditantrag der Fluglinie bearbeitet hatte. Auf die Frage nach Sicherheiten für dieses Darlehen antwortete der Angeklagte: "Es war definitiv nichts vorhanden." Es sei jedoch im Raum gestanden, dass es Bemühungen um Sicherheiten gegeben habe. Von einer Zusage einer Landeshaftung habe er keine Informationen, betonte der Angeklagte. Er selbst habe keinen Kontakt mit Vertretern der Fluglinie gehabt.

Zwei Millionen
Die zwei Millionen seien im Kredit-Jour-fixe der Hypo Österreich beschlossen worden, allerdings vorbehaltlich des Vorliegens einer Patronatserklärung, so der Prokurist. Er habe das nicht entscheiden können, denn: "Zwei Millionen waren nicht mein Pouvoir." Den Kredit habe daher der Vorstand bewilligt. Dieser Vorstand war Mitangeklagter Xander, den Ruhdorfer als "Vorgesetzten, auf den man sich verlassen konnte und der auch die notwendige Kompetenz gehabt hat", beschrieb.

Bewilligung
Die Bewilligung des Dahrlehens sei dann ohne die geforderte Patronatserklärung erfolgt, weil die Fluglinie durch die neuen Businesspläne und die Landesbeteiligung "mehr Fantasie" gewonnen habe, führte Ruhdorfer aus. Das habe sich auch in der Verbesserung des Ratings des Unternehmens niedergeschlagen. Ohne diese Landesbeteiligung und die damit verbundene Rating-Verbesserung wäre der Kreditwunsch nicht weiter verfolgt worden, erläuterte er. Es sei damals "unvorstellbar" gewesen, dass der Kredit notleidend werden könnte, sagte Ruhdorfer wie schon Kulterer und Xander vor ihm.

Das Darlehen in der Höhe von zwei Millionen Euro ist nicht über einen formellen Kreditvertrag, sondern über zwei Aktenvermerke in Form eines Überziehungsrahmens vergeben worden. Damit habe man Gebühren sparen und für das Unternehmen keine zusätzliche Kosten generieren wollen, erklärte Ruhdorfer. Eine solche Vorgehensweise sei des Öfteren gewählt worden.

Der Prozess wird am kommenden Montag mit der Einvernahme der ersten Zeugen fortgesetzt. Geladen sind unter anderen Mitarbeiter der Hypo sowie der Geschäftsführer der Kärntner Tourismusholding, Reinhard Zechner.

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