EnBW geht gegen Bundesnetzagentur vor

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Der deutsche Energiekonzern EnBW will sich gegen eine Entscheidung der deutschen Bundesnetzagentur wehren, wonach mehrere unrentable Kraftwerke des Konzerns nicht abgeschaltet werden dürfen. Das Unternehmen werde gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Der Vorstandsvorsitzende Frank Mastiaux beklagte in einem Interview, dass ein einzelnes Unternehmen nicht gezwungen werden dürfe, eine Leistung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. "Andernfalls drohen uns in mehrfacher Hinsicht gravierende Wettbewerbsnachteile und Verluste, die Arbeitsplätze gefährden. Das können wir nicht hinnehmen."

Die Netzagentur hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Gas- und Kohlekraftwerke nicht abgeschaltet werden dürfen, weil sie für eine sichere Energieversorgung unverzichtbar seien. Der Karlsruher Konzern hat zwar Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Mastiaux beklagte nun aber, dass sein Unternehmen schätzungsweise nur 70 bis 75 Prozent der Gesamtkosten erstattet bekomme. Zudem werde im ersten Jahr nach der Antragstellung keine Entschädigung gezahlt.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Rückgang der Strompreise sind viele konventionelle Kraftwerke überflüssig geworden. Die Energiekonzerne können mit Genehmigung der Netzagentur deswegen Kapazitäten abbauen. Insgesamt wurden für 41 Kraftwerksblöcke Anträge auf eine endgültige oder zeitweise Stilllegung gestellt.

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Die EnBW ist in Österreich am niederösterreichischen Stromkonzern EVN beteiligt.

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