Tiroler WK

Ex-Mitarbeiterin soll 660.000 € veruntreut haben

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Anzeige bei Staatsanwaltschaft erstattet.

Die Tiroler Wirtschaftskammer soll von einem mutmaßlichen Großbetrug betroffen sein. Wie die Online-Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung" am Donnerstag berichtete, soll eine ehemalige Mitarbeiterin über Jahre hinweg Betriebe von der jährlich zu zahlenden "Grundumlage" verschont haben und damit die Kammer um 660.000 Euro geschädigt haben. Staatsanwaltschafts-Sprecher Hansjörg Mayr konnte  das Vorliegen einer Anzeige vorerst nicht bestätigen.

Diese könne laut Mayr zwar schon eingelangt, aber noch nicht erfasst worden sein. Laut "TT" soll der Direktor der Wirtschaftskammer, Horst Wallner, die Anzeige tags zuvor eingebracht haben.

Aufgeflogen seien die Malversationen nach der Pensionierung der Mitarbeiterin im Februar, hieß es in dem Online-Bericht. Nach einer internen Untersuchung sei das gesamte Ausmaß bekannt geworden. Zumindest seit dem Jahr 2001 habe die ehemalige Kammerbedienstete ihre Vorgangsweise durch fingierte Buchungen verschleiert.

Die WK wolle angeblich 340.000 Euro von den betroffenen Betrieben zurückfordern, auch von der Mitarbeiterin verlange man Schadenersatz, hieß es. Die Erklärungen der pensionierten Mitarbeiterin seien "nicht nachvollziehbar". Diese habe laut "TT" erklärt, sich nicht selbst bereichert zu haben.

Laut WK Kontrollen umgangen
Die ehemalige Mitarbeiterin der Tiroler Wirtschaftskammer soll 16 von insgesamt 48.000 Betrieben geschont haben. Dabei habe sie das Kontrollsystem umgangen, erklärte der Direktor der Wirtschaftskammer, Horst Wallner, der APA am Donnerstag: "Sie hat die Vorschreibungen mit Transferzahlungen verschleiert".

Zwischen den "verschonten" Betrieben und der ehemaligen Angestellten bestehe jedoch keine Verbindung, betonte Wallner: "Auch nicht zwischen den Firmen". Die Verantwortlichen hätten derzeit keine Hinweise auf das Motiv der ehemaligen Mitarbeiterin. Eine Selbstbereicherung sei ebenfalls nicht feststellbar. Die mutmaßlichen Malversationen konnten durch Unterlagen bis ins Jahr 2001 zurückverfolgt werden.

Sicher sei, dass die Frau "wissentlich" gehandelt habe. Denn schließlich habe sie die Kontrollmechanismen umgehen müssen, so der WK-Direktor. Wallner bekräftigte, die Gelder von den betroffenen Betrieben zurückfordern zu wollen. Zudem habe man alle Schritte für eine "lückenlose Aufklärung" in die Wege geleitet. Anwälte würden eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vorbereiten.

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