Microsoft habe seinen Mitbewerbern wichtige Informationen verwehrt.
Ein Luxemburger EU-Gericht hat im Kern eine Kartellstrafe gegen den US-Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Das zweithöchste EU-Gericht entschied am Mittwoch, die vor vier Jahren von der EU-Kommission gegen Microsoft verhängte Kartellstrafe sei rechtens. Allerdings reduzierte das Gericht die Höhe des Bußgeldes um 39 Mio. Euro auf 860 Mio. Euro. Grund für die Strafe war, dass Microsoft nach Auffassung der EU-Kommission seinen Mitbewerbern den Zugang zu wichtigen Informationen über die Interoperabilität von Geräten verwehrte.