Gerichtsstreit

Al Jaber vs. AUA: Gutachten belastet Ötsch

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Das Gutachten des Sachverständigen Geyer spielt Al Jaber in die Hände.

Ein Gutachten des Sachverständigen Martin Geyer im Rahmen des Gerichtsstreits zwischen dem verhinderten Investor Scheich Mohamed Al Jaber mit der AUA (Austrian Airlines) belastet den einstigen AUA-Chef Alfred Ötsch. Der Sachverständige sollte klären, ob Ötsch über die AUA-Lage falsch informiert hat und ob die Airline damals schon insolvent war. Geyer ortet dem Bericht zufolge ein "krasses Missverhältnis" zwischen den Aussagen von Ötsch und der tatsächlichen Lage der Fluglinie Anfang 2008. Zahlungsunfähig sei die Fluglinie damals jedoch nicht gewesen.

Scheich abgesprungen
Al Jaber hatte Anfang 2008 zugesagt, mit 150 Mio. Euro bei der AUA einzusteigen. Nach Unterzeichnung der Verträge sprang er ab, weil er sich über die Lage der Fluglinie falsch informiert sah. Al Jaber und AUA deckten einander mit Klagen ein, die Verfahren laufen noch.

Ötsch wegen arglistigen Täuschung angezeigt
Al Jaber hat den damaligen AUA-Chef Ötsch wegen arglistiger Täuschung angezeigt. Ötsch, der Anfang 2009 geschasst wurde, hatte im März 2008 erklärt, die AUA sei saniert und die größten Verlustbringer wären beseitigt. Fünf Wochen später präsentierte die AUA für das erste Quartal 2008 einen Verlust von 60,4 Mio. Euro.

Sachverständiger: Ötschs Angaben nicht korrekt
Geyer kommt zum Schluss, dass die Ausführungen im Geschäftsbericht 2007 zur Lage der AUA bei der Veröffentlichung am 13. März 2008 "bereits als überholt anzusehen" gewesen seien. Schon Ende März 2008 hätte im Konzern bekannt sein müssen, dass im ersten Quartal mit zu hohen Budgeterwartungen gerechnet worden war. Spätestens Ende März/Anfang April hätte der Konzern "mit einem erheblichen negativen Periodenergebnis und erheblichen negativen Planabweichungen rechnen müssen." Geyers Schlussfolgerung: "Die Angaben von Ötsch, die in einigen Presseartikeln wiedergegeben wurden, stehen im krassen Missverhältnis zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der AUA. Tatsächlich korreliert die Außendarstellung der wirtschaftlichen Situation der AUA nur bedingt mit den tatsächlichen, auch intern bekannten Ergebnissen."

Keine Konkursverschleppung
Zahlungsunfähig sei die AUA zwischen Frühjahr 2008 und Frühjahr 2009 jedoch nicht gewesen, heißt es in Geyers Expertise. Damit sei der mögliche Vorwurf der Krida und Konkursverschleppung vom Tisch. Nachsatz: Hätte die Fluglinie unter den gleichen Bedingungen weitergemacht, wäre die Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz aber unausweichlich gewesen.

Ötsch wehrt sich

Ötschs Anwältin Daniela Karollus-Bruner meinte am Mittwochabend, dass es gar nicht Gutachtens-Auftrag gewesen sei, ob Al Jaber korrekt informiert worden sei oder nicht. Erörtert werde nur die Information der Öffentlichkeit im ersten Quartal 2008.

Dazu stellte die Rechtsanwältin im Auftrag von Ötsch - der sich im Gutachten im übrigen "selektiv" und "unvollständig" zitiert fühlt - fest: Der damalige AUA-Chef habe "sehr wohl auf das schwierige wirtschaftliche Umfeld hingewiesen". Der Gutachter halte, nach Angaben der Juristin "zutreffend", fest, dass Äußerungen von Ötsch von Mitte März 2008 "von Teilen der Öffentlichkeit als Gewinnwarnung verstanden wurden". Äußerungen von Ende März, die diese Statements von Mitte März aufgriffen und wiederholten, "können daher keinesfalls irreführend gewesen sein".

Zudem, so Karollus-Bruner, halte der Gutachter ausdrücklich fest, "dass er nicht feststellen konnte, dass die Kennzahlen, auf die er sich beruft, AUA-intern Ende März schon vorlagen". Der Schluss, Aussagen von Ötsch stünden in Widerspruch zu Daten, die noch gar nicht vorlagen, sei somit unzulässig und entbehre jeder Grundlage, erklärte die Ötsch-Verteidigung in einer Stellungnahme.

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