AWD ersetzt 91-Jähriger Schaden

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Der Finanzdienstleister hat einer 91-jährigen Anlegerin den von ihr geltend gemachten Schaden zur Gänze außergerichtlich ersetzt. Damit habe AWD "dem Wunsch der Anlegerin entsprochen und ihr den behaupteten Schaden zwischenzeitig vollständig ersetzt.

Zugleich wirft AWD dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor, die Anlegerin über das Angebot nicht vollständig informiert zu haben und damit den Prozess unnötig verlängert zu haben. Der VKI wiederum schreibt in einer Reaktion auf die AWD-Entscheidung, der Finanzdienstleister habe mit dem Ersatz des Schadens "implizit eingestanden, dass man falsch beraten hatte".

Der AWD habe seine Zahlung zuletzt noch an eine Geheimhaltung geknüpft. Der VKI sieht einen Zusammenhang damit, dass der AWD am gestrigen Mittwoch ein anderes Verfahren vor dem Handelsgericht - nicht rechtskräftig - verloren hat.

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