Urteil bestätigt

Milliarden-Zocker Kerviel bleibt in Haft

Teilen

Der 35-Jährige hatte 4,9 Milliarden Euro der Societe Generale verloren.

Ein französisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen den Skandalbanker Jerome Kerviel bestätigt. Der 35-Jährige wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, von denen aber zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er soll der Großbank Societe Generale Schadenersatz in Höhe von 4,9 Mrd. Euro zahlen, wie das Gericht in Paris am Mittwoch entschied. Damit wurde ein Urteil vom Herbst 2010 gegen den Banker bestätigt, der mit hochriskanten Spekulationen die französische Großbank fast in den Ruin getrieben hätte.

Kerviels Anwalt sprach von einer "Ungerechtigkeit" und kündigte an, das Urteil womöglich vor dem Kassationsgerichtshof anfechten zu wollen. Im Berufungsprozess hatte Kerviel sich im Juni wie auch im ersten Prozess damit verteidigt, dass er bei seinen Finanzspekulationen mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Dem folgten die Richter nicht: Sie bestätigten die Verurteilung Kerviels wegen Vertrauensmissbrauchs, Fälschung und wegen der betrügerischen Eingabe von Daten in das Computersystem der zweitgrößten französischen Bank.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch für den 35-Jährigen. Das Berufungsgericht hielt auch an dem Schadenersatz von 4,9 Mrd. Euro fest, der dem Verlust entspricht, den Kerviel der Bank in dem Anfang 2008 bekannt gewordenen Skandal zugefügt hatte.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Zocker-Banker wieder vor Gericht