Klagen gegen HRE-Zwangsverstaatlichung

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Auf den Bund in Deutschland kommt nach der Zwangsverstaatlichung der Immobilienbank eine Flut von Klagen empörter Aktionäre zu.

Nach der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat auch der US-Großaktionär Christopher Flowers eine Anfechtungsklage am Landgericht München gegen den umstrittenen Rauswurf der Aktionäre eingereicht.

Eine Sprecherin des Gerichts konnte sich zunächst nicht zu der Klage äußern. Das Squeeze Out hatte der Bund vor einer Woche bei einer ao. HV gegen den Willen zahlreicher Aktionäre durchgebracht. Damit gelangt die HRE ein Jahr nach ihrer Notrettung vollständig in Staatsbesitz. Die Aktionäre erhalten eine Abfindung von 1,30 Euro je Aktie. Bisher ist die Transaktion allerdings noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Nach Ansicht von Flowers verstößt das Squeeze Out gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. Im Ergebnis stelle es eine Enteignung der Aktionäre dar, die nur nicht als solche bezeichnet werde. Flowers war von Anfang an der prominenteste Gegner der vollständigen Verstaatlichung. Er hielt vor der staatlichen Übernahme rund 22 % an der HRE. Durch den Einstieg des Bundes über eine Kapitalerhöhung schmolz sein Anteil inzwischen auf wenige Prozent zusammen. Neben der Klage am Landgericht München legte er auch eine Beschwerde bei der EU ein.

Bundesverfassungsgericht

Mehrere Aktionäre wandten sich im Kampf gegen die Verstaatlichung zudem an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Insgesamt gab es dort 7 Anträge, davon 5 Verfassungsbeschwerden und 2 Eilanträge, mit denen Aktionäre die entscheidende HV verhindern wollten. Sie wurden aber alle ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Auch der Staatsrechtler Rüdiger Zuck hatte in der vergangenen Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zwangsausschluss der Aktionäre angekündigt. "Der Bund zieht eine kalte Enteignung durch", sagte er "Focus Online". Das Verfahren sei nicht vom Grundgesetz gedeckt. Es sei nicht angemessen, dass privaten Aktionären dauerhaft verwehrt werde, von einem möglichen Comeback der HRE zu profitieren. Der Staat habe hier eine soziale Verantwortung. "Der Zwangsausschluss muss rückgängig gemacht werden."

Auch die Kleinaktionäre wollen nicht aufgeben. "Ich rechne mit Klagen und Anrufung der Spruchstelle durch Hunderte von Kleinaktionären", sagte Aktionär Heinrich Zwanzger, der mehr als 1.400 Aktien an der HRE hält, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Viele der HRE-Anleger haben sich zusammengetan, um ihre Kräfte zu bündeln und Informationen über das juristische Nachspiel der Verstaatlichung auszutauschen.

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