Die Meinl Bank bleibt trotz des Erfolgs von drei Anlegerklagen in der ersten Instanz zuversichtlich und will die Gerichtsurteile bekämpfen. "Wir gehen bis zur höchsten Instanz", kündigte der Vertreter der Meinl Bank in Zivilrechtsangelegenheiten, Georg Schima, bei einem Hintergrundgespräch an. Die Gefahr eines "Dammbruchs" durch die jüngsten Urteile von Handelsgericht und Bezirksgericht, die den Anlegern Irrtum beim Kauf von Zertifikaten der Meinl European Land zugestanden hatten, sieht man bei der Meinl Bank nicht.
Gegen die beiden Urteile des Handelsgerichts werde Berufung beim Oberlandesgericht erhoben, die Entscheidung des Bezirksgerichts wird beim Handelsgericht bekämpft. Möglicherweise bis Ende nächsten Jahres seien die Verfahren beendet, erwartet Schima. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren muss die Meinl Bank den Klägern nichts bezahlen. Zwar würden Rechtsfragen, wenn sie einmal ausjudiziert seien, dann in ähnlichen Verfahren schneller und einheitlich beurteilt, gesteht er eine gewisse Präjudizwirkung ein. Allerdings müsste weiterhin jeder Anleger einzeln klagen und entsprechend des Einzelfalls geurteilt werden.
Irrtum verjährt nach drei Jahren, Anleger müssten also bis zu drei Jahre nach dem Kauf eine Klage einbringen, sonst wäre ein allfälliger Anspruch verjährt. Sobald eine Klage eingebracht ist, wird die Verjährung gehemmt. Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht die Bank durch bereits getroffene Rückstellungen für Risikovorsorge in Höhe von knapp 50 Mio. Euro gut gerüstet. Derzeit seien etwas über 200 Anlegerklagen gegen die Meinl Bank anhängig. In Summe ergebe sich ein Gesamtstreitwert "im niedrigen zweistelligen Millionen-Bereich". "Die Bank ist auf keinen Fall gefährdet", unterstrich Weinzierl. Bei jenen etwa zwei Prozent der Klagen, wo die Meinl Bank selber die Anleger beriet, habe sich die Bank im Fall von Beratungsfehlern teilweise schon verglichen.
Werbeaussagen waren "branchenüblich"
In der Sache selber hält die Meinl Bank an ihren bisherigen Erklärungen fest. Die Aussagen im Werbeprospekt für die MEL-Zertifikate seien nicht irreführend, sondern lediglich eine "Werbeunterlage mit möglicherweise verkürzten Botschaften", so Anwalt Schima. Die Werbeaussagen zu Sicherheit und Mündelsicherheit seien "branchenüblich" gewesen, meint Weinzierl. Auch andere Immobilien-Aktien wie Immofinanz, CA Immo, Sparkasse Immo oder Conwert hätten mit ähnlichen Sicherheit versprechenden Slogans geworben.
Die Bank müsse sich darauf verlassen können, dass der Berater, also das Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) im Gespräch mit dem Anleger seine Verpflichtungen erfülle und über die Risiken aufkläre. Die Berater hätten strenge Beraterpflichten und hätten den Kapitalmarktprospekt, der die Risikohinweise enthalte, in konzentrierter Form beim Beratungsgespräch vermitteln müssen. Auch ein mögliches Mitverschulden der Anleger, die zu gutgläubig gewesen sein könnte, stellt der Anwalt in den Raum. "Wenn ein Anleger alles unterschreibt, trifft ihn aus meiner Sicht zumindest ein Mitverschulden", so Schima.