Trotz Anklage

OMV-Aufsichtsrat bestätigt Ruttenstorfer

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Gutachten sehen keine verbotene Vorgehensweise des OMV-Chefs.

Der mit einer Insider-Anklage konfrontierte OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer ist vom Aufsichtsrat des börsenotierten Mineralölkonzerns als Generaldirektor des Unternehmens bestätigt worden. Die Entscheidung sei "nach umfassender Diskussion und eingehender Beratung" getroffen worden. Es gebe mehrere Gutachten namhafter Experten, die beim umstrittenen Aktienkauf des OMV-Chefs vom März 2009 keine verbotene Verhaltensweise sehen, teilte die OMV in einer Aussendung nach der turnusgemäßen Sitzung am Donnerstag mit.

Keine Veränderung
Der Aufsichtsrat wurde seit dem Bekanntwerden der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten und werde das Verfahren auch weiterhin genau beobachten. "Nach Ansicht des Aufsichtsrates liegt zum aktuellen Zeitpunkt kein Grund für eine Veränderung der Position des Vorstandsvorsitzenden vor", heißt es in der Mitteilung. Schon zuvor hatte Ruttenstorfer breite Unterstützung aus seinem Unternehmen erhalten - vom gesamten übrigen Vorstand und vom Konzernbetriebsrat.

Insider-Anklage
Anlass für die Insider-Anklage war der Director's Deal Ruttenstorfers eine Woche vor dem überraschenden Ausstieg der OMV beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009. Er kaufte damals um rund 632.000 Euro OMV-Aktien und erklärte in einem "profil"-Interview, dass die OMV den MOL-Anteil auf jeden Fall bis Ende 2009 halten werde.

Nach dem eine Woche später erfolgten Verkauf des MOL-Anteils an den russischen Ölkonzern Surgutneftegaz um 1,4 Mrd. Euro legten die OMV-Aktien um 3,33 Prozent auf 25,10 Euro zu. Das entspricht einem Buchgewinn für Ruttenstorfers OMV-Aktienpaket von mehr als 33.000 Euro an dem einen Tag - allerdings hält der OMV-Chef die Aktien bis heute und auch noch weiterhin. Ruttenstorfer zufolge sind die Aktien ein Teil eines dreijährigen Incentive-Programms (Anm. Bestandteil der Vorstandsvergütung).

Der Beginn des Insider-Verfahrens vor Gericht wird erst für 2011 erwartet. Die Höchststrafe bei Missbrauch von Insiderinformationen liegt bei fünf Jahren Freiheitsstrafe.

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