Vor Liberalisierung

Post bekommt neuen Sozialplan

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Der Sozialplan soll Kündigungen im Zuge der Restrukturierung verhindern.

Die Post bringt allen was - und ihren Mitarbeitern mit Jahreswechsel einen neuen Sozialplan. Bei der börsenotierten teilstaatlichen Post AG wird der für 2009 und 2010 gültige Sozialplan nun durch eine neue, ebenfalls zweijährige Vereinbarung abgelöst. Der Sozialplan soll Kündigungen verhindern und sozialverträgliche Lösungen ermöglichen, erläutert der oberste Postgewerkschafter Helmut Köstinger, Vorsitzender des Post-Zentralausschusses.

Sozialverträgliche Lösungen
Statt Kündigungen werde den Mitarbeitern ein Ausstiegsmodell angeboten. Die Post bereitet sich auf die Liberalisierung am Postmarkt vor, zahlreiche Postämter werden geschlossen bzw. an Partner übertragen. Nun werden begleitend sozialverträgliche Lösungen möglich. In Summe gesehen ist laut Angaben der Gewerkschaft der neue Sozialplan besser als der alte, Teile des bisherigen Plans seien weiterverwendet worden.

Der neue Sozialplan wurde laut Aussendung von Dienstagnachmittag zwischen Postvorstand und Personalvertretung verhandelt und vom Zentralausschuss der Bediensteten der Post AG beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates soll der Sozialplan mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten und bis einschließlich 31. Dezember 2012 Gültigkeit haben.

"Restrukturierungsmaßnahmen" abfedern
Die Details: Den Sozialplan können Angestellte und Beamte der Post AG in Anspruch nehmen, die infolge der Restrukturierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz verlieren. Demnach können Beamte und Angestellte unter Anwendung eines Abfertigungsmodells ausscheiden. Beamte erhalten eine altersabhängige Bruttoeinmalzahlung zwischen 43 und 45 Monatsbezügen.

Beamte der Jahrgänge 1953 und älter, die aufgrund einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von 40 Jahren die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Pensionierung erfüllen, können bei Verlust des Jobs unter Anwendung eines Karenzmodells mit 62 Prozent des Durchschnittsgehaltes der letzten acht Jahre bis zu ihrem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in einen Vorruhestand treten. Für Beamte der Jahrgänge 1954 und 1955 erhöht sich aufgrund der Budgetbegleitgesetze die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit auf 42 Jahre und das gesetzliche Pensionsantrittsalter auf 62 Jahre.

Angestellte erhalten bei einem Austritt aus dem Dienstverhältnis je nach Dienstalter neben ihrer gesetzlichen Abfertigung zusätzlich eine freiwillige Abfertigung. Das Höchstausmaß der Bruttoeinmalzahlung beträgt unter bestimmten Voraussetzungen 50 Monatsgehälter.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, besteht unter Anwendung der jeweiligen Abfertigungsmodelle auch die Möglichkeit der Qualifizierung und Ausbildung durch eine zwischen Post AG und Arbeitsintegrations GmbH (waff) abgeschlossene Postarbeitsstiftung. Die Kosten trägt die Österreichische Post AG. Dadurch können Betroffene mit einer Erfolgsquote von bis zu 80 Prozent wieder in den Arbeitsprozess integriert werden, so die Postgewerkschaft in der Aussendung.

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