Kartellstrafe

Preisabsprachen: 653.000 Euro Bußgeld für Vöslauer

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Gericht: Hersteller nahm von 2007 bis 2012 Einfluss auf Endverkaufspreise.

Das Kartellgericht hat gegen den heimischen Mineralwasserproduzenten Vöslauer wegen Preisabsprachen mit dem Lebensmitteleinzelhandel eine Geldbuße in Höhe von 653.775 Euro verhängt. Die Entscheidung vom 3. März sei rechtskräftig und entspreche dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), teilte die Behörde am Donnerstag auf ihrer Homepage mit.

"Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2012", heißt es in der Entscheidung des Kartellgerichts. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen seien zwischen Vöslauer und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt worden. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt worden.

Bei der Berechnung der Geldbuße hat sich unter anderem mildernd ausgewirkt, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hat. Weil die Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig.

In den vergangenen Jahren waren der Lebensmittelhandel und die Hersteller wegen "vertikaler Preisabsprachen" im Fokus der Wettbewerbshüter. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) warf Händlern, Molkereien und Brauereien vor, Endverkaufspreise für Produkte durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben. Die höchsten Bußgeldstrafen entfielen bisher auf Rewe (20,8 Mio. Euro), Spar (3 Mio. Euro, nicht rechtskräftig), Berglandmilch (1,1 Mio. Euro) und Brau Union (750.000 Euro).
 

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