Swiss Re: Schweizerische Rück-Aktien werden für kraftlos erklärt
Die Swiss Re kann deshalb beim zuständigen Gericht beantragen, die restlichen SRZ-Aktien für kraftlos erklären zu lassen, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Inhaber von solchen Titeln erhalten dann automatisch pro SRZ-Aktie eine neue Aktie der Holding SRL (Swiss Re Ltd).
Die Swiss Re will eine in der Schweiz börsenkotierte Holdinggesellschaft für die SRZ und ihre Tochtergesellschaften errichten. Damit sollen der Kundenfokus, die Transparenz, Verantwortlichkeiten und die Flexibilität der Gruppe verbessert werden.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden