Ermittlungsverfahren wegen möglicher Urheberrechtsverletzung eingeleitet.
Wie der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigt hat, leitete die Behörde wegen Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen das populäre Video-Portal und seinem Mutterkonzern Google ein.
Rechtsanwalt reichte Klage ein
Als Auslöser dieser Ermittlungen
gilt eine Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann. Der
Anwalt vertritt Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage, die sich von
YouTube um die Früchte ihrer Arbeit geprellt fühlen. Die Polizei ermittelt
nun unter anderem gegen die obersten Chefs des mächtigen Konzerns.
Einige Videos sind urheberrechtlich geschützt
Wie
mittlerweile nahezu jeder weiß, ermöglicht das Portal seinen Nutzern, Filme
ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können.
Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte,
Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein
Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte
bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform-Betreibern und der
Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor
Zivilgerichten geführt.
Künstler mit der Bezahlung unzufrieden
YouTube identifiziert
mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen.
Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit
Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen
Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen
zufrieden; auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer
müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google
eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen
Material abgleichen kann.
Nur selten kommt es zu Verurteilungen
Verstöße gegen das
Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit
bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten; meistens werden
die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig
laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von
der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu
verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem
Gerichtsverfahren gegen YouTube kommt, ist völlig offen.