In Österreich

Zehn von elf Amazon-Klauseln gesetzwidrig

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VKI gewann Verbandsklage gegen Online-Handelsriesen - Noch nicht rechtskräftig.

Das Handelsgericht Wien hat nach Angaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zehn von elf Klauseln, die vom Online-Händler Amazon in dessen Geschäftsbedingungen angewendet werden, als gesetzwidrig untersagt und damit für nichtig erklärt. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Amazon wegen der Klauseln in den Verträgen eingebracht - und gewonnen.

Wie der VKI am Mittwoch mitteilte, sind vom Handelsgericht Klauseln als unzulässig erkannt worden, die die Kunden über ihre Rechte täuschen könnten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Beispiele
Beispielsweise versuchte amazon.de mit der Klausel "Es gilt luxemburgisches Recht" laut VKI, "das ihm genehme Heimatrecht zu vereinbaren". Zwar ist die Rechtswahl laut Gericht zulässig; ist das heimische Recht für den Konsumenten aber besser, kann nicht zwingend ein anderes angewendet werden.

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Oder: Eine weitere Klausel sah vor, dass es "einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Amazon-Konzerns, Wirtschaftsauskunfteien und der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG" gibt. Diese ist für das Gericht zu weit gefasst. Die Zustimmung zur Datenverwendung sei nicht ausreichend, da unklar sei, welche Daten warum an wen genau weitergegeben werden.

Kampf gegen Intransparenz
"Gerade im grenzüberschreitenden Fernabsatz ist besondere Transparenz und Information für die Verbraucher gefordert", so Peter Kolba, Leiter des Rechtsbereiches beim VKI. "Daher hat der VKI solchen intransparenten Klauseln den Kampf angesagt."

Externer Link
www.verbraucherrecht.at

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