Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (V) hat im Landtag die Weitergabe von Patientendaten an ein Biotechnik-Unternehmen durch die Tiroler Landeskrankenanstalt (TILAK) verteidigt. Zum einen habe die TILAK die Daten nicht für kommerzielle Zwecke weitergegeben und zum anderen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen. Die TILAK habe somit einen höheren Standard erfüllt, als die Datenschutzrichtlinie vorsehe, argumentierte Tilg. Kritik an dieser Darstellung gab es von der Opposition.
Diese Patientendaten seien für derartige Firmen "wertvoller als Gold", sagte der Klubobmann der Grünen, Georg Willi. Für die Grünen stelle sich daher die Frage, ob die Landeskrankenanstalt möglicherweise einen nicht monetären Vorteil im Zusammenhang mit der Datenweitergabe genossen habe. "Zudem ist interessant, ob auch andere Firmen die Möglichkeit hätten, einen derartigen Vertrag mit der TILAK zu bekommen", hob Willi hervor.
FPÖ-LAbg. Richard Heis erklärte, dass seiner Fraktion in dieser Causa "laufend neue Materialien" zugespielt würden. "Dieser Fall ist aber ohnedies gerichtsanhängig", betonte Heis.
Landtagsvizepräsidentin, LAbg. Gabi Schiessling (S) forderte ein bundesweites Gesetz im Zusammenhang mit Biodatenbanken. Derartige Fälle müssen vom Gesetzgeber geregelt werden. In eine ähnliche Kerbe schlug auch LAbg. Andrea Haselwanter-Schneider (Liste Fritz). Es brauche eine gesetzliche Regelung für eine derartige Forschung mit Biodaten, argumentierte sie.
Die Notwendigkeit eines bundesweiten Bioethik-Gesetzes stehe auch für Tilg außer Frage. Laut dem Gesundheitslandesrat seien aber ohnedies niemals personenbezogene Daten weitergegeben worden. "Die Proben wurden vor der Weitergabe anonymisiert", erklärte Tilg. Jeder Patient der daran teilgenommen habe, sei ausdrücklich befragt worden. Zudem habe jeder eine schriftliche Einwilligung abgeben müssen.
Laut Medienberichten soll die Tilak Tausende Patientendaten samt Proben ihres Blutes, Harnes oder anderer Körpersubstanzen in den vergangenen Jahren an ein Biotechnik-Unternehmen weitergegeben haben. Insgesamt sollen rund 40.000 Datensätze und Proben an die Biocrates Life Sciences AG gegangen sein. Datenschutzexperten hatten die schwammig formulierte Zustimmungserklärung kritisiert. Diese würde nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien entsprechen.