Entscheidung
Berufung gescheitert: Schumacher-Erpresser verurteilt
Die Entscheidung
Im Berufungsprozess um die Schumacher-Erpressung gab es am Landgericht Wuppertal nun eine Entscheidung: Die Strafe für die beiden mutmaßlichen Erpresser bleibt unverändert. Yilmaz T., der Türsteher, muss für drei Jahre ins Gefängnis, während Markus F., der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkommt. Er wurde lediglich wegen Beihilfe verurteilt.
500 Dateien mit sensiblen Fotos
Die Erpresser hatten damit gedroht, 1500 Dateien mit teils sensiblen Fotos, Videos sowie Medikamentenlisten von Michael Schumacher zu veröffentlichen.
Diese Daten hätten offenbar private Informationen über den schwer verletzten Formel-1-Weltmeister aus seinem Ski-Unfall im Jahr 2013 enthalten. Um die Veröffentlichung der Daten im Darknet zu verhindern, forderten sie 15 Millionen Euro von der Familie.
Sicherheitsmitarbeiter
Die Familie Schumacher beschuldigt insbesondere Markus F., das belastende Material während seiner Zeit als Sicherheitsmitarbeiter gestohlen zu haben. Trotz der Drohungen konnte im Berufungsverfahren keine neuen Beweise oder Zeugenaussagen vorgelegt werden, was zu einer Bestätigung der ursprünglichen Strafen führte.
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