700.000 Euro

Deshalb zieht TV-Star Joko Winterscheidt vor Gericht

TV-Moderator Joko Winterscheidt ist wegen Baumängeln an seinem Wohnhaus vor Gericht gezogen. Der 47-Jährige klagt auf eine beträchtliche Summe: insgesamt rund 678.000 Euro. 

Der sonst stets gut gelaunte TV-Liebling fand sich jüngst im Landgericht München wieder. Grund dafür sind Baumängel an seinem privaten Neubau-Einfamilienhaus in München, das er gemeinsam mit seiner Familie bewohnt. Wie Gerichtssprecherin Cornelia Kallert gegenüber der "tz" bestätigte, hat Winterscheidt insgesamt vier Verfahren angestoßen. Die Klagen richten sich gegen Architekten und Bauträger. Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf rund 678.000 Euro.

Zum ersten Prozesstermin am Mittwoch, dem 14. Januar, erschien Joko Winterscheidt persönlich. Die Verfahrensführung überließ er jedoch vollständig seinem Rechtsanwalt Torsten Ilgner, der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert ist.

Joko Winterscheidt

Joko Winterscheidt

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Erste Forderung: 75.000 Euro

Im ersten der vier Verfahren forderte die Klägerseite rund 75.000 Euro. Davon entfallen 62.285,43 Euro auf die Mängelbeseitigung sowie weitere 12.015,14 Euro auf Kosten für Sachverständige und Architekten. Laut Gericht betreffen die Ansprüche zahlreiche bauliche Mängel. Dazu zählen unter anderem Probleme mit Abdichtungen an Fenstern, der Sauna, Bodenplatten, Wandanschlüssen, einem Rundfenster, dem Poolwandanschluss im Tiefhof sowie an den Fassadenrinnen des Anwesens. Das Haus wird von Jokos Familie seit knapp fünf Jahren bewohnt, die Mängel sollen jedoch bereits seit längerer Zeit bestehen.

Deshalb zieht TV-Star Joko Winterscheidt vor Gericht
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Vergleich nach zwei Stunden

Nach rund zwei Stunden Verhandlung einigten sich beide Parteien laut "tz" auf einen Vergleich. Demnach soll Joko Winterscheidt 50.000 Euro erhalten, sofern die beklagte Partei innerhalb von drei Wochen keinen Widerspruch einlegt. Im Gegenzug würde der Moderator auf weitere Ansprüche in diesem Verfahren verzichten.

Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit jedoch nicht. Bereits am 12. Februar steht ein weiterer Verhandlungstermin am Landgericht München an. In diesem Verfahren geht es um einen Streitwert von 132.781,94 Euro – erneut wegen angeblich fehlerhafter Abdichtungen, unter anderem an einer Auto-Hebebühne.

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