Anne Wünsche hat einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt: Das Landgericht Hamburg untersagt Oliver Pocher mehrere falsche Behauptungen über die Influencerin.
Ein deutliches Signal: Influencerin Anne Wünsche hat einen wichtigen juristischen Erfolg gegen Oliver Pocher errungen. Das Landgericht stoppte zentrale Behauptungen des Comedians – und stärkt damit ihren Ruf.
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Seit Jahren tritt Oliver Pocher (47) auf Social Media mit seiner Reihe „Bildschirmkontrolle“ auf, in der er das Verhalten von Influencerinnen und Influencern kommentiert. Der Tonfall blieb dabei oft scharf, die Kritik ging mitunter ins Persönliche. Besonders hart traf es Anne Wünsche (34): Pocher warf ihr öffentlich vor, Follower, Likes und sogar 96.500 Herzchen-Kommentare gekauft zu haben – und präsentierte dazu vermeintliche Belege.
Die Influencerin bestritt die Anschuldigungen entschieden und legte den Fall schließlich in die Hände des Gerichts. Dort zeigte sich rasch: Die „Beweise“ hielten einer Prüfung nicht stand, ebenso wenig der von Pocher benannte Zeuge.
Gericht weist Pochers Behauptungen zurück
Am 28. November 2025 entschied das Landgericht Hamburg zugunsten von Wünsche. Ihr Anwalt betonte: "Oliver Pocher muss sämtliche streitgegenständlichen Behauptungen unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren. Zudem muss er die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnungen erstatten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wünsche fühlt sich bestätigt
Die 34-Jährige, die aktuell Pläne für eine außergewöhnliche WG auf Mallorca schmiedet, zeigt sich nach der Entscheidung spürbar erleichtert. Sie erklärt: "Ich bin der Meinung, dass Oliver Pocher zu weit gegangen ist – weit über das hinaus, was man noch als Comedy bezeichnen könnte. Der Streit hatte nichts mit Social-Media-Neid oder Konkurrenz zu tun, sondern ausschließlich mit falschen, öffentlich verbreiteten Behauptungen, die meinen Ruf schädigen sollten."