Star-Kabarettistin

Schimmel-Haus: Monika Gruber will 2,57 Millionen zurück

Eigentlich sollte es ein Ort der Ruhe und Kreativität werden. Doch für Kabarettistin Monika Gruber (54) wurde ihr Traumhaus am Tegernsee zum juristischen Dauerbrenner.  

Wegen massivem Schimmelbefall will sie den 2,57-Millionen-Euro-Kauf rückabwickeln – und steht deshalb nun vor dem Zivilgericht München II.

Gekauft hatte Gruber das Landhaus im August 2023 – mit viel Vorfreude und dem Wunsch, sich dort zum Schreiben zurückzuziehen. „A Hexnhäusl für a Hex“, wie sie es selbst beschrieb. Doch bereits kurz nach dem Einzug war klar: Der modrige Geruch kam nicht nur vom Vorbesitzer und seinen drei Hunden. Der Keller war von Schimmel befallen, obwohl er als vollwertige Wohnfläche angepriesen wurde.

Gruber ließ Böden, Vorhänge und Tapeten erneuern, das gesamte Haus frisch streichen – doch der Geruch blieb. Bald stellte sich heraus: Der Putz bröckelte, die Farbe blätterte – es war ein massives Feuchtigkeitsproblem.

Vertrauensbruch

Besonders bitter für die Künstlerin: Die Verkäuferin – eine bekannte Unternehmerin und Modedesignerin – ist inzwischen verstorben. Gruber, die deren Mode sehr schätzte, sagte vor Gericht: „Ihr hätte ich das nie zugetraut.“ Umso größer sei der Vertrauensbruch gewesen.

Laut Gruber wurde das Haus vor dem Verkauf aufwendig auf Hochglanz gebracht. Teppiche wurden shampooniert, sogar hinter dem Heizkessel frisch gestrichen. Ihr Bruder – Installateur – sei bei der Besichtigung stutzig geworden. Und tatsächlich: Wenige Wochen nach dem Kauf platzten die Schäden auf.

Marktwert im Keller

Ein Gutachten schätzt die Sanierungskosten auf rund 250.000 Euro. Gruber startete daraufhin eine Testanzeige auf einem Immobilienportal – und stellte fest: Mehr als 1,7 Millionen Euro Marktwert wären derzeit nicht erzielbar. Die Richterin zeigte sich angesichts der Wertminderung überrascht – auch im sonst hochpreisigen Tegernseer Tal.

„Das gehört sich nicht“, kritisierte Gruber mehrfach das Verhalten der verstorbenen Vorbesitzerin. Ihre Forderung: Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Prozess hat begonnen – und dürfte noch für einiges an Gesprächsstoff sorgen.

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