In einer an Brisanz kaum zu überbietenden Urheberrechts-Causa wirft der heimische Musik-Veteran Christian Anders dem Weltstar Rihanna vor, sich ungeniert an seinem Liedgut bedient zu haben.
In der internationalen Musikszene zeichnet sich eine aufsehenerregende juristische Auseinandersetzung ab: Das österreichische Schlager-Urgestein Christian Anders (81) erhebt schwere Vorwürfe gegen US-Superstar Rihanna (38).
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Der Vorwurf: Die Künstlerin soll sich für ihren Welthit „Lift Me Up“ aus dem Jahr 2022 ungeniert beim Gesamtwerk des gebürtigen Niederösterreichers bedient haben. Derzeit prüft Anders rechtliche Schritte, wobei ein wahrlich exorbitantes Klagebegehren im Raum steht.
Ein denkwürdiger Anruf als Stein des Anstoßes
Die Affäre nahm ihren Ausgang, wie RTL berichtet, durch den Hinweis eines aufmerksamen Bewunderers. Ein Fan kontaktierte die Gattin des Sängers mit einer brisanten Beobachtung: „Wissen Sie, dass die Rihanna den Song von Christian Anders singt?“ Daraufhin unterzog der Schlager-Veteran beide Kompositionen einer peniblen Analyse und kam zu einem für ihn eindeutigen Befund: „Sie singt praktisch Christian Anders. Jede Note im Refrain ist eigentlich meine Komposition!“
Ein musikalisches Pendent über die Jahrzehnte hinweg
Die zeitliche Distanz zwischen den beiden Werken ist beachtlich: Anders’ Titel „Sechs Uhr früh in den Straßen“ erblickte bereits im Jahr 1972 das Licht der Welt – gut ein halbes Jahrhundert vor Rihannas Hymne für den Marvel-Blockbuster „Black Panther: Wakanda Forever“. Ungeachtet dieser Zeitspanne zeigt sich der 81-Jährige von einer bewussten Übernahme überzeugt.
„Ich habe extra jede Note nachgeprüft. Ich glaube, sieben Noten sind erlaubt, aber da passiert es ja 30 Mal“, so das Urteil des Künstlers. Ins Visier nimmt Anders dabei insbesondere den dänischen Musikproduzenten des Titels, dem er nun juristisch die Stirn bieten möchte.
50 Millionen Euro: Der Schlager-Veteran im Zwiespalt
Die finanzielle Dimension dieses potenziellen Rechtsstreits ist immens. Laut Angaben des Sängers habe sich bereits ein Rechtsbeistand bei ihm gemeldet. Die Summe, auf die im Falle einer Urheberrechtsklage rekurriert werden könnte, beziffert Anders selbst auf 50 Millionen Euro. Dennoch ziert sich der Altmeister des Schlagers noch vor dem finalen Gang zum Kadi: „Ich zögere immer noch“, gesteht er angesichts der Tragweite dieser Entscheidung.
Rihannas „Lift Me Up“ avancierte nach seinem Erscheinen im Oktober 2022 zu einem globalen Phänomen, stürmte weltweit die Hitparaden und wurde vielfach mit Edelmetall ausgezeichnet. Ob dieser Erfolg nun durch ein österreichisches Gerichtsurteil einen späten Dämpfer erfährt, bleibt abzuwarten.