Der Angeklagte tötete seinen Ex-Schwager mit 14 Kebab-Messerstichen.
Zu 15 Jahren Haft wegen Mordes ist am Mittwoch ein 29-jähriger Türke am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann hatte laut Anklage in der Nacht von 17. auf 18. November seinen serbischen Ex-Schwager mit 14 Messerstichen getötet. Staatsanwältin Doris Kügler attestierte dem Mann, aus "Hass" zugestochen zu haben. Verteidiger Hans Gradischnig, der für seinen Mandanten keine Verurteilung wegen Mordes sondern wegen Totschlags erwirken wollte, legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Schulden
Familienstreitigkeiten und Konflikte um Schulden
sollen weitere Motive für die Bluttat gewesen sein. Das spätere Opfer soll
seine Frau - die Schwester des Täters - jahrelang beschimpft und bedroht
haben. "Ich fühle mich schuldig, aber ich wollte ihn nicht umbringen. Jetzt
ist es passiert", sagte der Angeklagte auf eine Frage von Richter Manfred
Herrnhofer.
Der 29-Jährige gab weiters an, in der Tatnacht wütend und verängstigt gewesen zu sein. Als sein Ex-Schwager sein Kebab-Lokal betrat, sei dieser auf ihn und einen seiner Brüder losgegangen. Laut Staatsanwältin zog der Türke dann plötzlich ein Messer und stach mehrfach auf sein Opfer ein. Bereits mit den ersten Stichen sei dem Serben die Bauchdecke geöffnet worden. Letztendlich tödlich sei eine Verletzung der linken Halsschlagader gewesen. Das Opfer starb wenige Tage später im Krankenhaus. "Wir sprechen hier von einem Kapitalverbrechen, sein Motiv war Hass", so Kügler.
Staatsanwalt: Totschlag im Affekt
Strafverteidiger Gradischnig
plädierte auf Totschlag im Affekt. Es sei eine "allgemein begreifliche
Gemütserregung" zu berücksichtigen. Der Täter sei Anhänger der
Glaubensgemeinschaft der Aleviten - bei denen die Familie einen sehr hohen
Stellenwert habe und nicht beschimpft und bedroht werden dürfe, so der
Anwalt.
Vorstrafe
Der Türke war bereits wegen Körperverletzung - auch
gegenüber seiner Schwester - vorbestraft. Einer seiner Brüder beschrieb ihn
aber als "sehr ruhigen und friedlichen Menschen". Der psychiatrische
Gutachter bestätigte den Affekt, allerdings sei der Türke in der Lage
gewesen, seine Handlungen zu kontrollieren. Das Opfer habe keine
Abwehrverletzungen aufgewiesen, so der medizinische Gutachter.
"Es tut mir sehr sehr leid"
Die Frage, ob er die Tat
bereue, bejahte der Angeklagte: "Es tut mir sehr sehr leid." Der Wahrspruch
fiel mit sieben zu einer Stimme eindeutig aus.