Die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) will gegen das Urteil berufen.
Vor 26 Jahren soll es im Grazer LKH zur Verwechslung von zwei Neugeborenen gekommen sein. Da der Fall strafrechtlich verjährt war, forderten Doris Grünwald (26), ihre vermeintliche Mutter Evelin und der Vater vom Spital jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld. Die KAGes lehnte einen Vergleich ab, mehrere Verhandlungen am Landesgericht für Zivilsachen folgten.
Urteil
Nun bekam die Familie in erster Instanz recht. Begründung: Das Krankenhaus habe grob fahrlässig gehandelt. Tochter, Mutter und Vater wurden jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss die KAGes für zukünftige Schäden aus der Kindesvertauschung haften. Zusätzlich müssen die Kosten für die Adoption getragen werden. Das Elternpaar hatte Doris adoptiert, nachdem klar wurde, dass sie nicht die leibliche Tochter ist.