Nach Freispruch

Berufung gegen Tierschützer-Urteil

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Die Staatsanwaltschaft findet das Urteil "nicht nachvollziehbar".

Das Verfahren gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation dürfte sich in die nächste Instanz ziehen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt teilte am Dienstag auf Anfrage mit, dass Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet wurde. "Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen", sagte Sprecher Erich Habitzl.

Man wolle erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und die Begründung dann genau prüfen. Ob die Berufung wegen Nichtigkeit und/oder Schuld dann auch tatsächlich durchgeführt wird, sei aber noch nicht fixiert, so Habitzl.

Ermittlungen gegen die Soko-Beamten wolle man aufgrund der an die Korruptionsstaatsanwaltschaft angekündigten Anzeige zunächst nicht einleiten. Man nehme an, dass diese auch für den Fall zuständig sei und die Anzeige einmal prüfen werde, hieß es.

Entschädigung gefordert
Die Tierschützer und ihre Anwälte wollen ihrerseits eine finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Je nachdem, wie schwer jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen sei, variiere auch der geforderte Betrag, sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere Beschuldigte, darunter Martin Balluch, Obmann des VgT (Verein gegen Tierfabriken) vertritt. Pro Kopf könne man von etwa 60.000 bis 70.000 Euro ausgehen, schätzte er.

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