Staatsanwaltschaft Eisenstadt

Baby vom Stiefvater: Anklage liegt nun vor

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Mann soll infolge Gefährlichkeit bei Schuldspruch in Anstalt eingewiesen werden.

Im Fall des 33-jährigen gebürtigen Wieners, der im Vorjahr im Bezirk Güssing seine minderjährige Stieftochter geschwängert hat, liegt nun die Anklage der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vor. Dem Mann wird schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen. Auch die Mutter des Mädchens wurde zur Anklage gebracht.

Da die sexuellen Übergriffe eine Schwangerschaft zur Folge hatten, kommt laut Strafgesetzbuch eine strafverschärfende Bestimmung zum Tragen. Dem Angeklagten droht damit bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Laut einem psychiatrischen Gutachten soll der Wiederholungstäter zwar zurechnungsfähig, aber infolge seiner Persönlichkeitsstruktur derart gefährlich sein, dass von ihm neuerliche Straftaten gegen die sexuelle Integrität zu erwarten sind.

Wie Bernhard Kolonovits, der Vizepräsident des Landesgerichts Eisenstadt, der APA erklärte, wurde die Anklage am Dienstag zugestellt und ist somit noch nicht rechtskräftig. Neben dem Stiefvater hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auch die Mutter der Zwölfjährigen zur Anklage gebracht. Ihr legt die Anklagebehörde Vernachlässigen einer Unmündigen im Sinn des § 92 Strafgesetzbuch (StGB) zur Last. Im Zuge der Erhebungen sei auch der Frage nachgegangen worden, ob die Mutter in der Zeit zwischen der Geburt des Babys und der Einlieferung ins Krankenhaus zu lange zugewartet habe und dadurch der Tochter nicht die ausreichende Hilfe zukommen ließ, erläuterte dazu Behördensprecherin Magdalena Wehofer.

Das minderjährige Mädchen hatte das vom Stiefvater gezeugte Kind im November 2013 zuhause zur Welt gebracht. Vom Zeitpunkt der Entbindung bis zu ihrer Einlieferung ins Krankenhaus vergingen drei Tage, was laut einem von der Justiz eingeholten Gutachten gesundheitliche Folgen für die Zwölfjährige hatte. Sie soll eine Infektion davongetragen haben. Weil die Mutter damit ihre Verpflichtung zur Fürsorge der Minderjährigen gegenüber gröblich vernachlässigt und dadurch - wenn auch nur fahrlässig - deren Gesundheit bzw. körperliche Entwicklung beträchtlich geschädigt haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft auch die Bestrafung der Frau.

Der 33-jährige Mann, der sich regelmäßig an seiner Stieftochter vergangen haben soll, war der Justiz seit 1999 als Sex-Täter bekannt. Der - mittlerweile längst aufgelöste - Wiener Jugendgerichtshof hatte damals ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen den gebürtigen Wiener geführt. Das damalige Opfer war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, ein.

Der Mann lebte in weiterer Folge im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennenlernte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar. Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.

Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater, der sich mit seiner Frau im Bezirk Oberwart niedergelassen hatte, ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, indem er sich nachts, wenn seine Frau schlief, an die Zehnjährige heranmachte. Bis zum März 2006 vergriff er sich an der Schülerin, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang. Er werde - sollte sie etwas sagen - ihr und der Mutter "etwas antun", gab der Mann dem Mädchen unmissverständlich zu verstehen.

Dieser Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich bei Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern die Zehnjährige den Umarmungen des Stiefvaters mit äußerstem Widerwillen zu entziehen versuchte und eine abwehrende Körperhaltung einnahm. Sie fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.

Im Jänner 2013 wurde der Mann dafür vom Landesgericht Eisenstadt zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete Ende November einer dagegen eingebrachten Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hob die Strafe "wegen des geringen Alters des Opfers" um ein halbes Jahr an.

Nur wenige Tage zuvor war öffentlich bekannt geworden, dass sich der Mann auch an der Tochter seiner nunmehrigen Partnerin vergangen hatte, nachdem die Zwölfjährige zuhause allein ein Baby zur Welt brachte. Die Minderjährige und ihr Kind sind mittlerweile bei einer Pflegefamilie untergebracht. Ob die Anklage gegen den 33-Jährigen und die mitangeklagte Mutter des Mädchen rechtskräftig wird, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen. Die Verteidiger haben 14 Tage für allfällige Einsprüche gegen die Anklageschrift Zeit.
 

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