Tod am Neujahrstag

Chronologie des Althaus-Unfalls

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Unfall am Neujahrstag: Eine aus der Slowakei stammende Frau starb, Althaus erlitt schwerste Verletzungen. Im Folgenden eine Chronologie.

Der Prozess, in dem sich der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, findet etwas mehr als zwei Monate nach dem tödlichen Skiunfall auf der obersteirischen Riesneralm statt. Der CDU-Politiker war am 1. Jänner mit einer Skifahrerin kollidiert. Die aus der Slowakei stammende und mit einem Österreicher verheiratete Frau starb, Althaus erlitt schwerste Verletzungen. Im Folgenden eine Chronologie:

1. Jänner
Althaus und Beata C. kollidieren im Bereich einer Kreuzung zweier Pisten. Die 41-Jährige stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus, der thüringische Ministerpräsident wird mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das Krankenhaus Schwarzach im Bundesland Salzburg geflogen und in ein künstliches Koma versetzt.

2. Jänner
Landesfinanzministerin Birgit Diezel (CDU) übernimmt die Amtsgeschäfte des thüringischen Regierungschefs.

3. Jänner
Althaus erwacht aus dem künstlichen Tiefschlaf. Er ist ansprechbar und kann Arme und Beine bewegen.

7. Jänner
Beata C. wird in der oststeirischen Ortschaft Riegersburg, der Heimat ihres Mannes, beigesetzt. Unter den Trauergästen sind Birgit Diezel und Althaus' Ehefrau Katharina.

9. Jänner
Althaus wird per Hubschrauber von Schwarzach nach Jena verlegt. Nach Angaben seines Sprechers ist er über die Ausmaße des Unfalls informiert worden.

16. Jänner
Althaus wird in eine Reha-Klinik in Allensbach am Bodensee verlegt.

21. Jänner
Die Thüringer CDU erklärt, auch im Falle einer Anklage mit Althaus in den Wahlkampf für die am 30. August stattfindenden Landtagswahlen zu ziehen.

7. Februar
Der "Spiegel" berichtet über Gerichtsgutachten, wonach Althaus mit etwa 40 km/h unterwegs war, in eine andere Piste eingebogen und knapp 15 Meter bergauf gefahren sei, ehe es zur Kollision kam.

10. Februar
Althaus unterbricht seinen Reha-Aufenthalt und nimmt an einer Trauerfeier für seinen verstorbenen Vater teil. Dabei wirkt er sichtlich gezeichnet.

16. Februar
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leoben, die ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hat, muss Althaus nicht zwingend persönlich einvernommen werden. "Wir werden nicht sagen, was wir vorhaben", erklärt deren Sprecher Walter Plöbst. Parallel zu dem Verfahren laufen die Verhandlungen um Zahlungen durch Althaus an die Familie der getöteten Skifahrerin, die Anwälte wollen abseits der Gerichte zu einer Einigung kommen.

17. Februar
Die Ärzte rechnen mit einer Rückkehr des Ministerpräsidenten in die Politik vor der Sommerpause.

2. März
Die Staatsanwaltschaft Leoben gibt bekannt, dass Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird. Der Strafantrag sei dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt worden. Der Politiker hat nach Angaben seines Rechtsvertreters eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt.

3. März
Auf Antrag des Althaus-Anwalts wird der Prozesstermin festgelegt: Selber Tag, 16.30 Uhr. Nur eine Stunde später das Urteil: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Ehemann der tödlich verunglückten Frau.

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