Versäumnisse beim BVwG geortet

Fall Leonie: Asyl-Amt legt im Streit mit Justiz nach

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BFA: Nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht verunmöglichen Abschiebungen.

Wien. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat am Montag im Fall der getöteten 13-Jährigen neuerlich betont, Grund für die nicht erfolgten Abschiebungen der Tatverdächtigen seien deren (nach wie vor) nicht entschiedenen Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gewesen. Am Montag untermauerte das BFA seine Sicht mit Verweis auf die konkreten Fällen zweier Betroffener. Das BVwG hatte zuvor erklärt, man wolle Verfahren nicht über die Medien führen.

Die teils vorbestraften Männer aus Afghanistan werden verdächtigt, das Mädchen missbraucht und getötet zu haben. Drei Verdächtige im Alter von 16, 18 und 23 Jahren befinden sich in Haft, ein weiterer 22-Jähriger ist flüchtig.

Versäumnisse beim BVwG geortet

Bereits letzte Woche hatte das BFA mit Blick auf einen gefassten 18-jährigen Verdächtigen Versäumnisse beim BVwG geortet: Der subsidiäre Schutz sei dem Betroffenen seitens des BFA aberkannt worden, das vom Tatverdächtigen dagegen im November 2019 eingebrachte Beschwerdeverfahren aber bis zuletzt beim BVwG anhängig. Solange es dazu keine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht gibt, könne das BFA aber keine weiteren Maßnahmen (die Abschiebung) setzen.

Vom Prinzip ähnlich gelagert sind laut BFA die Fälle des zuletzt gefassten 23-Jährigen sowie des flüchtigen vierten mutmaßlichen Täters, wie das BFA am Montag mit Beschreibung der Chronologie der beiden Asyl-Fälle schilderte. Der dritte Tatverdächtige habe im Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt, im Februar 2018 erließ dann das BFA einen vollinhaltlich negativen Bescheid; auch subsidiärer Schutz oder ein anderer Aufenthaltstitel wurden nicht vergeben. Das BFA erließ eine Rückkehrentscheidung und erklärte die Abschiebung für zulässig.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Im März 2018 erhob der heute 23-Jährige dann Beschwerde gegen den BFA-Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht. Ende 2019 wurde der Betroffene straffällig, das BFA habe das BVwG im Dezember 2019 "nachweislich" über diese Straffälligkeit informiert. Im Mai 2020 erfolgte die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen Körperverletzung, versuchte schwerer Nötigung sowie Nötigung zu einer geschlechtlichen Handlung - der Mann wurde danach entlassen, da er den unbedingten Teil der Haftstraße (6 Monate) während der U-Haft schon abgesessen hatte.

Während der Bewährungszeit habe das BVwG das Beschwerdeverfahren dann eingestellt - aufgrund "unbekannten Aufenthalts des Beschwerdeführers", wie das BFA mitteilte. Obwohl der Betroffene sich wenige Tage später im Melderegister meldete, sei das Verfahren nicht fortgesetzt worden.

Im Fall des flüchtigen 22-Jährigen wurde laut BFA im Jahr 2017 ein negativer Asylbescheid erlassen, gegen den der Betroffene Beschwerde einlegte. Auch dieser nun Tatverdächtige wurde nach dem negativen Entscheid straffällig. Seitdem sei das Beschwerdeverfahren vor dem BVwG anhängig, aber nichts entschieden worden, so das BFA. Auch hier sei daher eine Abschiebung nicht möglich gewesen.

BVwG um "Versachlichung" bemüht

Zuvor hieß es seitens des Bundesverwaltungsgerichts zur APA, man sei um "Versachlichung" bemüht und beabsichtige deshalb nicht, Verfahren über die Medien zu führen. Vielmehr sollten diese bei den zuständigen Richtern geführt werden. Schon zuvor hatte sich das Innenministerium darüber beschwert, dass man zwei der Verdächtigen trotz Vorstrafen nicht habe abschieben können, weil das Bundesverwaltungsgericht jahrelang nicht über deren Beschwerde gegen die Abschiebung entschieden habe.

Die Verzögerung bestreitet man im BVwG grundsätzlich nicht: Man sei mit einem Überhang an Verfahren konfrontiert, weshalb nicht alle fristgerecht entschieden werden könnten, bekräftigte ein Sprecher am Montag. Der Höchststand seien 2019 rund 40.000 Verfahren gewesen, davon etwa 80 Prozent Asylverfahren. Die rund 200 Richterinnen und Richter am BVwG fällen demnach jährlich zwischen 25.000 und 27.000 Entscheidungen, betonte der Sprecher. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen."

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