Wien

Irre Sicherheitskontrollen am Landesgericht

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Selbst seit Jahrzehnten für Justiz tätige Gerichtsgutachter werden gefilzt.

Immer rigidere Sicherheitskontrollen im Wiener Straflandesgericht sorgen bei Sachverständigen und Dolmetschern, die teilweise seit Jahrzehnten für die Justiz tätig sind, für Unmut. Während der Justizpalast und andere Gerichte für die Gutachter und Übersetzer relativ problemlos zu betreten sind, indem sie sich mit ihren Dienstausweisen legitimieren, werden sie im Grauen Haus regelrecht gefilzt.

Unmut
Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich ist seit 1984 für die Justiz tätig. Beinahe täglich erstattet sie im Straflandesgericht ihre Gutachten - seit einiger Zeit lässt sie jedoch ihre Handtasche zu Hause, um zu vermeiden, dass diese Tag für Tag von Sicherheitskräften durchwühlt wird. Obwohl sie amtsbekannt ist und auch die Securitys wissen, dass von ihr keine Gefahr ausgeht, reicht es plötzlich nicht mehr, wenn die Gerichtsmedizinerin beim Betreten des Gebäudes ihren Sachverständigenausweis herzeigt. Auch ihr ähnlich erfahrener und langgedienter Kollege Christian Reiter muss es sich inzwischen gefallen lassen, dass seine Aktentasche mit seinen gerichtsmedizinischen Gutachten, die er später in Verhandlungen vorträgt, zunächst auf etwaige brenzlige Inhalte inspiziert wird.

Dabei steht die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Personenkontrollen an Gerichten seit einer Schießerei im Bezirksgericht Hollabrunn, die im Dezember 2009 eine zweifache Mutter das Leben gekostet hat, außer Zweifel. In Folge dieses Verbrechen wurden an sämtlichen Gerichten Sicherheitsschleusen installiert, Überwachungsorgane kontrollieren seither Besucher und nehmen diesen Waffen oder gefährlich erscheinende Gegenstände wie Nagelfeilen oder Regenschirme ab.

Sicherheitsmaßnahmen massiv verschärft
Im Wiener Straflandesgericht sind die Sicherheitsmaßnahmen zuletzt aber nicht nur auf Sachverständige und Dolmetscher ausgeweitet worden, sondern generell massiv verschärft worden. Dem Vernehmen nach musste ein Arabisch-Dolmetscher unlängst seine Schuhe ausziehen und barfuß durch die Sicherheitsschleuse marschieren, bevor er weitergelassen wurde. Die Sicherheitskräfte begutachten mittlerweile sogar Brieftaschen und stöbern in Münzfächern und Brillenetuis. Augentropfen, Deos und Schlüsselbunde, an denen sich spitze Gegenstände befinden, die sich möglicherweise als Stichwaffe einsetzen lassen, werden vorübergehend beschlagnahmt und beim Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder ausgefolgt. Für Tageszeitungen tätige Gerichtsreporter müssen sich teilweise fragen lassen, welche Verhandlung sie besuchen wollen.

Die schärferen Kontrollmaßnahmen für Sachverständige, Dolmetscher und Journalisten begründet man im Straflandesgericht mit dem Gerichtsorganisationsgesetz. Ausnahmen von der Sicherheitskontrolle sind dort nur für Richter, Staatsanwälte, Gerichts- bzw. Justizbedienstete, Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger vorgesehen, sofern diese sich erforderlichenfalls mit Dienst- bzw. Berufsausweisen ausweisen können.

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