Mordfall Deubler

Kronzeugen einvernommen

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Spannung herrschte am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Salzburg, als der Kronzeuge und Zweitbeschuldigte Daniel N. (29) schilderte, wie Tomi S. (30) die Taxilenkerin Claudia Deubler am 5. Juli 1993 getötet haben soll.

Als die 28-Jährige in Wals aus dem Wagen stieg, "hat er mit gestreckter Hand den Schuss abgeben. Deubler ist wie eine Marionette, die man von der Schnur abschneidet, in sich zusammengesackt."

"Riesen Schock"
N. wirkte innerlich nervös, bemühte sich aber offensichtlich, sich an das "traumatische Erlebnis" zu erinnern. Nach dem Schuss sei er in Panik weggelaufen, "ich hatte einen riesen Schock". Eigentlich wollten sie einen Taxifahrer berauben, um nach Amsterdam abzuhauen. "Tomi meinte, da liegen tausende Schillinge im Kofferraum." Wie der Raub ablaufen sollte, dafür habe es keinen Plan gegeben. "Dass eine Waffe zum Einsatz kommt, war für mich nicht im Entferntesten vorstellbar." Nach mehrmaligem Nachfragen seines Verteidigers Heinz Ager räumte N. jedoch ein, dass er nicht ausgeschlossen habe, dass Tomi S. "die Waffe als Druckmittel benutzt".

Keine Drogen im Spiel
Überrascht hat der wegen schweren Raubes Angeklagte das Gericht mit der Aussage, er habe im Jahr 1993 bis nach der Tatnacht keine Drogen konsumiert. Er sei auch weder von Medikamenten noch von Alkohol abhängig gewesen.

Aussage zurückgezogen
"Das hab ich vor der Nervenärztin erfunden, damit ich zeugnisunfähig bin", erklärte er der Vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. N. hatte der Polizei am 20. Juni 1994 von dem Vorfall erzählt. "Ich betrachtete mich damals als mitschuldig an dem Mord. Freunde machten mir Mut, zur Polizei zu gehen." Drei Tage später widerrief er die belastenden Angaben. Warum? Die Exekutive "hat mich eingeschüchtert und unter Druck gesetzt".

Gutachten erlogen
Falls er bei dieser Aussage bleibe, hätten sie ihm angedroht, er käme dafür ins Gefängnis, "dort werde ich von den Mithäftlingen vergewaltigt. Ich hatte Angst, dass man mir einen riesen Strick drehen will". Auf Anraten ihm nahe stehender Menschen habe er das Gutachten erlogen, um nicht zeugnisfähig zu sein, beteuerte N. Er habe damals sehr wohl zwischen Wirklichkeit und Fantasie unterscheiden können.

Waffe weggeworfen
Wie die Waffe genau ausgesehen hat, daran konnte sich N. nicht mehr erinnern, außer dass sie einen dünnen Lauf aufwies. Sehr wohl erinnern konnte er sich daran, dass S. die Waffe auf der Flucht über eine Mauer geworfen habe und dass sie Deublers Raika-Bankkarte aus ihrer Geldbörse zogen und in einen Kanal warfen.

Toni wie ein Idol verehrt
Vor Tomi S. habe er damals großen Respekt gehabt, auch wenn dieser nicht zu seinen näheren Freunden zählte. Er habe ihn wie ein Idol verehrt. "Tomi hatte Selbstvertrauen, konnte sich durchsetzen. Alles Eigenschaften, die ich nicht hatte." Dass nicht S., sondern er selbst auf die Taxilenkerin schoss, wie ein Zeuge berichtet hatte, bestritt N. vehement.

Toni: "Ich bin nicht schuldig"
Da die Einvernahme von Daniel N. am zweiten Prozesstag mehr als sechs Stunden dauerte, kam Tomi S. am Donnerstag erst ab 16.45 Uhr zu Wort. Wie bisher beteuerte der Salzburger: "Ich bin nicht schuldig und war mit Sicherheit nicht am Tatort." Er sei auch "sicher nicht" mit N. in einem Taxi gefahren. Wo er sich am 5. Juli 1993 aufhielt, konnte S. allerdings nicht sagen.

Ob er denn irgendetwas mit dem Fall Deubler zu tun habe, wollte die Richterin wissen. "Gar nichts", gab S. darauf eine knappe Antwort. "Warum hat dann N. diese Angaben gemacht", fragte Maxones-Kurkowski geduldig weiter. "Darauf weiß ich leider keine Antwort. Das hab ich mich auch schon gefragt. Meine persönliche Antwort: Er ist nicht ganz dicht", meinte S. überzeugt.

Dass er 1995 im Gefängnis München-Stadlheim einem Mithäftling von dem Mord erzählt hätte, stimme nicht, betonte der Angeklagte. "Ich sagte ihm: Nein, ich habe damit nichts zu tun." Er habe am 5. Juli 1993 auch keine Waffe gehabt, konnte sie deshalb auch niemanden zeigen. Und in der Salzburger Wohnung von N.'s Vater in der Reichenhallerstraße sei er nie gewesen. "Ich habe dort auch nicht im Keller nach Geld oder einer Waffe gesucht."

"Ich hatte Angst"
Bevor Tomi S. auf der Anklagebank Platz genommen hatte, konkretisierte Daniel N. noch, warum er am 23. Juni 1994 - nachdem der Gmundner Peter Heidegger schon verurteilt war - vor den Landeskriminalbeamten seine Aussage widerrief, wonach S. auf Deubler geschossen habe. Am selben Tag hatte N. ja noch vor einem Beamten des Stadtpolizeikommandos "die Wahrheit" gesagt. Aber die Gendarmen hätten ihm "Stöße an Akten" gezeigt und gemeint, die würden das Gegenteil sagen. "Ich hatte Angst, bin nicht ernst genommen worden."

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