Richter ließ behauptete Erkrankung des Zeugen überprüfen.
Wien. Der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer ist am Montag am Wiener Landesgericht ein Mal mehr vertagt worden. Ein dringend benötigter Zeuge kam seiner Ladung nicht nach. Als Richter Hartwig Handsur die von dem Mann behauptete Erkrankung von der Polizei überprüfen lassen wollte, trafen ihn an seine Adresse entsandte Beamte dort nicht an. Über den Zeugen wurde daraufhin eine Buße von 400 Euro verhängt, die Verhandlung wurde auf 17. Februar vertagt.
Maurer war vom Betreiber eines Bierlokals wegen übler Nachrede geklagt worden, nachdem sie diesem unterstellt hatte, dieser habe ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt. Diese hatte Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik gemacht. Im vergangenen September behauptete der Gastronom plötzlich, für die Nachrichten sei ein gewisser Willi verantwortlich. Dieser müsse in seinem Lokal über einen für alle Gäste zugänglichen PC die obszönen Nachrichten geschrieben und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben. Der Wirt präsentierte dem Gericht in diesem Zusammenhang auch ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Bekannten mit dem Vornamen Wilhelm.
Konnte aufgrund einer Erkrankung nicht erscheinen
Tatsächlich konnte im Umfeld des Lokalbetreibers ein Bekannter mit dem passenden Vornamen ausgeforscht werden. Dieser Mann, bei dem derzeit nicht geklärt ist, ob und inwieweit er mit der Sache überhaupt etwas zu tun hat, wurde zur heutigen Verhandlung als Zeuge geladen, wobei er die schriftliche Ladung eigenhändig übernommen hatte. Wenige Minuten vor der Verhandlung rief der Mann allerdings in der Kanzlei des Landesgerichts an und entschuldigte sich, er könne aufgrund einer Erkrankung nicht kommen.
Darauf unterbrach Richter Hartwig Handsur die Verhandlung, um die Angaben des Zeugen überprüfen zu lassen. Polizisten wurden an die Adresse des Mannes geschickt, um - wie Handsur sagte - eine "laienhafte Einschätzung" dessen Gesundheitszustands vorzunehmen und darüber dem Gericht Bericht zu erstatten. Die Beiziehung eines Amtsarztes war kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Da der Zeuge nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als einen weiteren Verhandlungstermin anzusetzen.
"Ich bin wahnsinnig enttäuscht und genervt, dass wieder ein Zeuge nicht erschienen ist. Das Verfahren zieht sich schon ewig", meinte Maurer gegenüber Journalisten zu der jüngsten Entwicklung. Und weiter: "Ich wünsche mir, dass das Verfahren endlich vorbei ist und ich freigesprochen werde."
Neudurchführung des Verfahrens
Maurer war in dieser Causa in einem ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.
Maurers Anwältin Maria Windhager beantragte beim heutigen Termin übrigens die Verlesung eines Briefes, den der Bierwirt vor der Verhandlung dem Richter geschrieben hatte. In dem Schreiben bedachte der Wirt Maurer mit einer unflätigen Bemerkung, was nach Ansicht Windhagers dafür spricht, dass auch die prozessgegenständlichen Nachrichten vom Lokalbetreiber und nicht dem ominösen Willi stammten. Die Diktion sei dieselbe, bemerkte Windhager.