Graz

Mordprozess: 19-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er stach einem Freund mitten ins Herz.

Ein 19-Jähriger ist am Dienstag in Graz von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Raimund Frei) zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Jänner einen Freund durch zahlreiche Messerstiche getötet haben. Ein Tumult im Verhandlungssaal führte zu einer Verhandlungsunterbrechung. Verfügt wurde auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Beschuldigte traf sich im Jänner mit vier Freunden in seiner Wohnung, wo sich die Männer mit Spielkonsolen beschäftigten und Marihuana rauchten. Zwischen dem Gastgeber und einem 20-Jährigen entbrannte ein Streit. Der Ältere wollte schon gehen, drehte sich aber in der Türe noch einmal um und sagte: "Komm heraus, du Hurensohn." Daraufhin ergriff der Angesprochene ein Messer und stach derart heftig mehrmals auf sein Opfer ein, dass das lange Küchenmesser völlig verbogen wurde.

Bei seiner Befragung meinte der geständige Angeklagte: "Ich wollte nicht, dass er stirbt, ich wollte ihn nur verletzen." Richter Raimund Frei fragte, ob der andere ein Freund gewesen sei. "Ein guter Freund", bestätigte der Befragte. "Warum tötest du ihn dann, Du Hurensohn?", tönte es plötzlich aus den Zuschauerreihen. Der Vater und der Bruder des Opfers konnten sich nicht länger beherrschen und beschimpften trotz Ermahnung durch den Richter den Angeklagten wüst. Im Vorraum gerieten dann die Familienangehörigen von Opfer und Beschuldigtem heftig aneinander, das ging bis zum Herumschupfen und Spucken.

Verhandlung nach Eklat unterbrochen

Der Richter unterbrach schließlich die Verhandlung und setzte sie erst in Anwesenheit der Polizei wieder fort. Der Angeklagte schilderte dann nochmals ausführlich die Tat: "Ich wollte ihn verletzten, weil er mich auch verletzt hat", meinte er in Bezug auf die verbale Beleidigung. Laut Gerichtsmediziner war bereits der erste Stich tödlich. Das Opfer konnte sich aber noch einmal am Türstock hochziehen und sagte nach Angaben von Zeugen nochmals "Hurensohn" zum Angreifer, der daraufhin immer weiter auf ihn einstach. "Ich habe mich nicht kontrollieren können", meinte er dazu.

In Bezug auf den Angeklagten sprach Gerichtsgutachter Manfred Walzl von einer verminderten, aber noch vorhandenen Zurechnungsfähigkeit. Eine weitere Sachverständige hielt es nicht für ausgeschlossen, dass der 19-Jährige weitere Tötungsdelikte begehen könnte. Die Geschworenen befanden ihn für einstimmig für schuldig des Mordes und hielten eine 13-jährige Freiheitsstrafe sowie eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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