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Nach Autounfall

Ex-ÖFB-Star Nina Burger verurteilt

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Die frühere ÖFB-Nationalteamspielerin bekannte sich schuldig, Pkw-Kollision mit einem Toten verursacht zu haben. 

Die ehemalige ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger hat am Montag am Landesgericht St. Pölten nach einem Autounfall mit einem Toten neun Monate Haft, davon drei unbedingt, erhalten. Die 35-Jährige bekannte sich schuldig, am 25. November 2022 mit einer Alkoholisierung von zumindest 0,78 Promille und übermüdet im Bezirk Tulln eine Pkw-Kollision verursacht zu haben, bei der ein 37-jähriger Lenker starb. Burger wurde rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. 

ÖFB-Star drohen drei Jahre Haft

Burger bekannte sich schuldig

 Burger hatte nach eigenen Angaben zwei Veranstaltungen und ein Lokal in Wien besucht und etwas Wein, einen Aperol Spritz und mehrere Spritzer getrunken, bevor sie sich am 25. November 2022 ans Steuer setzte. Ursprünglich habe sie vorgehabt, mit dem Auto heimzufahren, gegen 1.00 Uhr habe sie sich aber entschieden, im Büro zu schlafen. Auf dem Weg dorthin sei sie an ihrem Wagen vorbeigegangen. "Warum auch immer, ich habe meine Entscheidung umgeworfen, weil ich mich eh fahrtüchtig und nicht beeinträchtigt gefühlt habe", erzählte die 35-Jährige.

Zunächst sei die Fahrt ganz normal verlaufen, sagte Burger. Nach rund 20 Minuten "bin ich eingeschlafen, bin offensichtlich ins Bankett und wollte auf die Fahrbahn zurück. Ich bin direkt ins Schleudern gekommen. Ich habe versucht, das Fahrzeug unter Kontrolle zu kriegen, aber ich habe es nicht geschafft." Die 35-Jährige dürfte nach links ausgelenkt haben. Kurz vor 5.30 Uhr kam es auf der B19 bei Langenrohr zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto. Der Lenker des Wagens, ein 37-jähriger Niederösterreicher, verstarb an der Unfallstelle.

"Ich habe immer gefragt, was mit dem anderen ist", berichtete die 35-Jährige. "Mein einziger Gedanke war nur: Ich hoffe, dass der überlebt." Burger wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln gebracht. Dort habe sie erfahren, dass der Mann verstorben war, berichtete die Angeklagte unter Tränen. Auf Basis eines Alkotests ermittelte ein Gutachter einen Promillewert von zumindest 0,78 Promille zum Unfallzeitpunkt.

"Denke jeden Tag an die Familie"

"Bis jetzt denke ich jeden Tag an die Familie und daran, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin vollkommen schuld. Ich übernehme die Verantwortung", sagte Burger, die sich bei der Familie entschuldigt hat. "Es tut mir unfassbar leid, was ich da angerichtet habe", meinte sie in ihren Schlussworten vor der Urteilsverkündung. Die 35-Jährige, seit 2020 sportliche Leiterin Frauen bei der Vienna, befindet sich derzeit im Krankenstand. Sie ist laut ihrem Verteidiger Johannes Öhlböck nicht arbeitsfähig und in Behandlung: "Ihre sportliche Zukunftsplanung hat sich in Luft aufgelöst."

Schließlich erhielt Burger eine teilbedingte Haftstrafe. "Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen", sagte der Einzelrichter. Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren der bisher ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis der Angeklagten aus. Aus generalpräventiven Gründen sei ein unbedingter Teil der Strafe nötig gewesen, sagte der Richter. Er stellte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Fußfessel in den Raum. Der Verteidiger von Burger, Johannes Öhlböck, kündigte nach der Verhandlung einen entsprechenden Antrag an.

Die Witwe und die beiden Kinder des 37-Jährigen meldeten insgesamt 60.000 Euro an Trauerschmerzengeld an. Den Kindern wurden laut dem Richter "symbolische Beträge" von 3.000 und 1.000 Euro zugesprochen. Burger hat laut ihrem Anwalt eine eigene Zahlung "in beträchtlichem Ausmaß" geleistet und eine Zahlung von dritter Seite an die Familie erwirkt. Die Privatbeteiligten wurden mit weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
 

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