Urteil

Causa Multiversum: Drei Freisprüche in St. Pöltner Prozess

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Die ehemalige niederösterreichische ÖVP-Landesrätin Petra Bohuslav und zwei frühere Landesbeamte sind beim Schöffenprozess in Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle Multiversum in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha) am Mittwoch in St. Pölten im Zweifel freigesprochen worden.

Der nunmehrigen kaufmännischen Geschäftsführerin der Wiener Staatsoper und den beiden Männern wurde Untreue rund um eine 2,8 Millionen Euro hohe Förderung angelastet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf der Ex-Politikerin sowie den beiden Männern im Alter von 68 und 74 Jahren als Beteiligte vor, die Fördergelder-Auszahlung in Höhe von 2,8 Millionen Euro für eine Mehrzweck- und eine Tischtennishalle gewährt zu haben, ohne die Förderrichtlinien zu beachten. Die drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Einen "unvertretbaren Rechtsakt" könne man nicht feststellen, begründete der vorsitzende Richter das Urteil. Dass die Förderzusage bereits 2006 - noch bevor ein Budgettopf feststand - gegeben wurde, erscheine für einen Außenstehenden "völlig eigenartig", sei aber Usus gewesen. Bei diesem Projekt seien viele Parameter zusammengetroffen, die die Vorgänge durchaus nachvollziehbar machen würden - etwa die gleichzeitige Förderung des Bundes oder die Umsetzung in einer finanzstarken Stadtgemeinde. "Es ist eigentlich ein Wahnsinn, wie wenig akkurat geprüft wird", betonte der Richter.

Dass die Förderung durch die frühe Zusage "auf Schiene war", habe aber nicht bedeutet, dass man sie um den Preis einer unvertretbaren Rechtsentscheidung durchsetzen wollte. "Der Zeitdruck war enorm", sagte der Richter. Der Förderantrag sei innerhalb weniger Tage inhaltlich geprüft worden. Viele Dinge könne man zwar im Nachhinein bemängeln, es liege aber "sicher keine wissentliche Inkaufnahme eines Befugnismissbrauchs" vor. Die WKStA-Vertreterin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
 

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