Fairness

NÖ übernimmt Klagskosten: "Gastpatient" aus Niederösterreich vs. Wiener Spital

Ein sog. "Gastpatient "aus Niederösterreich hat Klage gegen ein Spital in Wien eingereicht. Das Land Niederösterreich unterstützt dessen Klage. Hintergrund ist der Streit rund um die Kosten für die Behandlung von Patienten aus den Bundesländern, die Wien nicht mehr tragen will. 

Konkret geht es in der Klage um einen Patienten aus dem Bezirk Mistelbach, dem ein seit Monaten fixierter Termin für eine Hüftoperation im Spital Speising in Wien kurzfristig abgesagt worden sei. Er habe von dem Spital einen Operationstermin erhalten. Nach rund eineinhalb Jahren Wartezeit, die für den Patienten mit Schmerzen an der rechten Hüfte verbunden gewesen sein soll, sei der Operationstermin vom Spital abgesagt worden.

Als Begründung sei angegeben worden, dass der Patient seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe. Der Kläger hat mittlerweile am 24. Februar einen Operationstermin im Universitätsklinikum Tulln. Im Jänner 2024 war er in Wien als „zur Aufnahme vorgemerkt“ worden. 

Land übernimmt Kosten der Klage

Der betroffene Patient fordert im Zuge der Klage, die beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht wurde, Schadenersatz in Höhe von mehr als 15.000 Euro. Konkret handelt es sich bei der beklagten Partei um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien, die zur sogenannten „Vinzenz Gruppe“ gehört. Diese betreibt das Spital Speising als gemeinnütziges orthopädische Spital mit Öffentlichkeitsrecht, dessen Finanzierung auch aus den Mitteln des Wiener Gesundheitsfonds erfolgt.

Das Land Niederösterreich hat bereits Anfang Jänner angekündigt, die Klage zu unterstützen. Alle Kosten werden vom Land übernommen, heißt es. Der betreffende Fall sei kein Einzelfall und stehe exemplarisch für etwa 100 Patientinnen und Patienten aus Niederösterreich, die in Wiener Spitälern abgelehnt wurden, und sich bei der Patientenanwaltschaft gemeldet haben, betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Mikl-Leitner forderte nun einmal mehr von Wien bei der Gesundheitsversorgung „wieder auf einen gemeinsamen Weg zurückzukehren“. 

Gespräche sollen weitergeführt werden

Es könne nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht, nur weil sie Niederösterreicher sind, so Mikl-Leitner.

Die Gastpatientenregelung funktioniere mit allen anderen Bundesländern gut und klaglos, nur Wien habe den gemeinsamen Weg verlassen. Die eingereichte Klage ändere aber nichts an den politischen Gesprächen zwischen Niederösterreich und Wien. Diese sollen „natürlich weitergeführt werden“, hieß es.

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