Prozess in NÖ

Vater und Stiefmutter getötet: 36-Jähriger eingewiesen

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Gerichtspsychiater beleuchtete manisch-depressive Erkrankung des Betroffenen

Ein 36-Jähriger, der im Februar in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) in zurechnungsunfähigem Zustand seinen Vater und seine Stiefmutter erstochen sowie seine Ehefrau schwer verletzt hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Entscheidung fällte ein Schwurgericht am Montag in Korneuburg nach kurzer Beratung. Sie ist rechtskräftig.

Laut Gutachten ist der Mann manisch-depressiv und paranoid schizophren. Nach den Ausführungen des Staatsanwalts hatte sich bei dem Vater eines Sohnes ab dem 19. Lebensjahr eine bipolare Störung manifestiert. Vor einigen Jahren wurde der Mann, der zuletzt als Autoverkäufer im Unternehmen seines Vaters in Teilzeit arbeitete, wegen gefährlicher Drohungen in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Göllersdorf eingewiesen und dann unter Begleitung eines Bewährungshelfers und bei laufender Medikation bedingt entlassen. Sein Zustand verschlechterte sich und er litt an Angstpsychosen und Verfolgungswahn, nachdem kurz vor der Tat die Dosierung der Psychopharmaka reduziert worden war - dies deshalb, weil das Ehepaar ein zweites Kind wollte, die monatliche Depot-Spritze aber schwere Potenzprobleme verursachte.

Bei einem Besuch bei den Eltern hatte der Mann draußen Leute gesehen und vermutet, dass diese ihn umbringen wollten. Als er aus einem Nebenraum ein Gespräch seiner Familie mitanhörte, in dem es um seine Gesundheit und Behandlungsmöglichkeiten ging, fürchtete er, in eine Anstalt zu müssen - er holte ein Küchenmesser und tötete damit die Eltern. Dann stach er auf seine Frau (38) ein, schnappte sich den Sohn, der das alles hatte mitansehen müssen, und hielt ihm ein Messer an den Hals. Dem Buben gelang es, sich loszureißen, und die Polizei, die vom ebenfalls im Haus anwesenden Halbbruder (14) gerufen worden war, nahm den Mann fest.

Der gerichtspsychiatrische Gutachter Peter Hofmann führte aus, dass sich das Krankheitsbild gegenüber dem Gutachten bei der Einweisung 2009 verschlechtert habe. Dass sich durch die vorsichtige Reduzierung der Medikamente eine derartige Psychose einstellte, sei nicht absehbar gewesen.

Die Maßnahme sei notwendig, um den Betroffenen und seine Familie zu schützen, betonte Richter Gernot Braitenberg. "Wir haben es hier mit einer Familientragödie zu tun, bedingt durch eine schreckliche Krankheit." Es bestehe ein hohes Gefährdungspotenzial, begründete er die Einweisung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung (Top-Jurist Manfred Abacher-Stöger) verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtkräftig.
 

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